Günthersburgpark: Freizeitgärten und künstlicher Hügel
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Prüfung, ob der künstliche Hügel im Günthersburgpark so gestaltet werden kann, dass die Freizeitgärten erhalten bleiben. Dies soll durch einen Ortstermin mit den Betroffenen und dem Grünflächenamt veranschaulicht werden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Entgegen der ursprünglichen Planung ist nun eine Unverträglichkeit von drei Freizeitgärten und dem in der Erweiterung des Parks vorgesehen künstlichen Hügel entstanden.
Vor diesem Hintergrund möge der Magistrat prüfen und berichten, ob der künstliche Hügel in Form und Höhe so gestaltet werden kann, dass die Freizeitgärten erhalten bleiben können. Ein Ortstermin mit den Betroffenen, Ortsbeiratsmitgliedern und dem Grünflächenamt soll der Veranschaulichung der Situation dienen und eventuelle Alternativen eruieren.
Begründung
Entgegen der ursprünglichen Planung ist nun eine Unverträglichkeit von drei Freizeitgärten und dem in der Erweiterung des Parks vorgesehen künstlichen Hügel entstanden. Vor diesem Hintergrund
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2024MM 11Erweiterung Günthersburgpark, Planungsvorlage Parkerweiterung 1. Bauabschnitt Rückbau Betriebshof Wetteraustraße 10 hier: Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 20. Mai 2025Sie sind hierOFOF 887/3Günthersburgpark: Freizeitgärten und künstlicher HügelOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. Mai 2025OMOM 7034Günthersburgpark: Freizeitgärten und künstlicher HügelDirektanregung
- 31. Oktober 2025Antwort des Magistrats · nach 92 WochenSTST 1803Günthersburgpark: Freizeitgärten und künstlicher HügelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU