Günthersburgpark: Freizeitgärten und künstlicher Hügel
Zusammenfassung
Die Erweiterung des Günthersburgparks soll im dicht besiedelten Nordend mehr Freiraum zur Erholung für die Bürger:innen schaffen. Geplant sind zwei Freizeitgärten, deren Pachtverträge flexibel kündbar sind. Dies ermöglicht eine nachhaltige Nutzung der Flächen und die Berücksichtigung der Interessen der Pächter:innen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Mit der Erweiterung des Günthersburgparks wird eine Maßnahme umgesetzt, die im dicht besiedelten Nordend mehr Freiraum zur Erholung und Entfaltung für alle Bürger:innen schafft. Deswegen erstreckt sich die Planung über die gesamte Fläche des Grundstücks 231/94 (Gemarkung Frankfurt, Flur 334), das sich im städtischen Eigentum befindet.
Die Günthersburgparkerweiterung überplant zwei Freizeitgärten, die von der Stadt Frankfurt verpachtet wurden. Die Pachtverträge sind in einem Fall jährlich, im anderen Fall monatlich von beiden Seiten kündbar. Bei einem Pachtvertrag pachtet die Pächterin zusätzlich zu der öffentlichen Fläche ein angrenzendes privates Grundstück, so dass die Gartennutzung für sie weiterhin möglich ist. Dem zweiten Pächter kann bei Interesse eine Ersatzfläche im Umfeld zur Pacht angeboten werden. Der Kontakt mit dem Pächter wurde bereits aufgenommen, ein Ortstermin hat stattgefunden. Beide Pächter:innen wissen seit mehreren Jahren von der Erweiterung des Parks, die ihre von der Stadt Frankfurt gepachteten Freizeitgärten betrifft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2024MM 11Erweiterung Günthersburgpark, Planungsvorlage Parkerweiterung 1. Bauabschnitt Rückbau Betriebshof Wetteraustraße 10 hier: Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 20. Mai 2025OFOF 887/3Günthersburgpark: Freizeitgärten und künstlicher HügelOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. Mai 2025OMOM 7034Günthersburgpark: Freizeitgärten und künstlicher HügelDirektanregung
- 31. Oktober 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 92 WochenSTST 1803Günthersburgpark: Freizeitgärten und künstlicher HügelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab