Verkehrsgefährdende Situationen in der Hedderichstraße durch Verlegung des Straßenbahnendhaltepunkts vermeiden
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
23.03.2025
23.05.2025
Antrag Ortsbeirat
Verkehrsgefährdende Situationen in der Hedderichstraße durch Verlegung des Straßenbahnendhaltepunkts vermeiden
Details im PARLIS OF_1393-5_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verkehrsgefährdende Situationen in der Hedderichstraße durch Verlegung des Straßenbahnendhaltepunkts vermeiden
Details im PARLIS OM_7006_202523.03.2025
Antrag Ortsbeirat
Verkehrsgefährdende Situationen in der Hedderichstraße durch Verlegung des Straßenbahnendhaltepunkts vermeiden
Details im PARLIS OF_1393-5_202523.05.2025
Anregung Ortsbeirat
Verkehrsgefährdende Situationen in der Hedderichstraße durch Verlegung des Straßenbahnendhaltepunkts vermeiden
Details im PARLIS OM_7006_2025 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7006 entstanden aus Vorlage: OF 1393/5 vom 23.03.2025
Betreff: Verkehrsgefährdende Situationen in der Hedderichstraße durch Verlegung des Straßenbahnendhaltepunkts vermeiden
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit der Straßenbahnendhaltepunkt in der östlichen Hedderichstraße dauerhaft an die Kreuzung Bruchstraße verlegt werden kann. In diesem Bereich kommt es immer wieder zu verkehrsgefährdenden Situationen für Fußgänger und Radfahrer. Im Zuge von dazu fälligen Bautätigkeiten, könnte im Bereich der Hedderichstraße 43 bis 49 das noch vorhandene Kopfsteinpflaster durch eine Asphaltdecke ersetzt werden. Begründung:
Der derzeitige Endhaltepunkt der Straßenbahn ist an der südlichen Seite direkt gegenüber der Ausfahrt des Parkhauses Depot Sachsenhausen (Hedderichstraße 34). Ebenso befinden sich dort diverse Einzelhandelsgeschäfte und Apotheken (Hedderichstraße 47). Auf der nördlichen Straßenseite ist eine Bushaltestelle. Da die Straßenbahn direkt vor der Ausfahrt des Parkhauses hält, verengt sich dieser Bereich auf eine Fahrspur. Regelmäßig kommt es dort zu verkehrsgefährdenden Situationen für alle Verkehrsteilnehmer, hauptsächlich für querende Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5