Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof "Zum Hirsch"
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, mit dem Eigentümer des ehemaligen Gasthofs "Zum Hirsch" in Kontakt zu treten, um Maßnahmen gegen den Verfall des Gebäudes zu erörtern und Pläne zur Wiederherstellung einer Nutzung zu besprechen. Dies ist wichtig, um den Leerstand zu beenden und den Stadtteil Oberrad zu unterstützen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, mit dem Eigentümer der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 289, 60599 Frankfurt am Main - ehemaliger Gasthof "Zum Hirsch" -, in Kontakt zu treten, um zu erörtern,
- welche Maßnahmen seitens des Eigentümers umgesetzt worden sind, um einem eventuellen Verfall des Gebäudes vorzubeugen;
- welche Maßnahmen
a) kurzfristig
b) mittelfristig
c) langfristig
geplant sind, um das Gebäude wieder einer Nutzung zuzuführen.
Begründung
Die Liegenschaft des ehemaligen Gasthofs "Zum Hirsch" steht immer noch leer und es wird derzeit auch nicht der Anschein erweckt, dass sich an dem Zustand etwas ändern soll. Der Leerstand ist der Gebäudesubstanz sicherlich nicht zuträglich, daher ist es wünschenswert zu wissen, welche Maßnahmen seitens des Eigentümers umgesetzt worden sind, um einem eventuellen Verfall des Gebäudes vorzubeugen. Es wäre ein Verlust für den Stadtteil Oberrad, wenn das Gebäude dem Verfall preisgegeben wäre. Darüber hinaus ist es auch wünschenswert, dass das Gebäude wieder einer Nutzung zugeführt werden wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Mai 2025Sie sind hierOMOM 7025Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof „Zum Hirsch“Direktanregung
- 22. August 2025Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1399Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof „Zum Hirsch“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats