Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9
Stellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich begrüßt der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main sowohl die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 4c HGO bei Planungsvorhaben als auch die Beteiligung gemäß UN-Kinderrechtskonvention Art.12 (Artikel 12: Berücksichtigung des Kindeswillens (1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. (2) Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden. Aktuell entwickelt die Stadt Frankfurt am Main eine gesamtstädtische Strategie, um Bürger:innenbeteiligung (Leitlinienprozess Öffentlichkeitsbeteiligung unter Federführung der Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung) ein stärkeres Gewicht zu geben und Dialogprozesse von Bürger:innen mit der Politik und Verwaltung ausdrücklich zu fördern. Alle Menschen - so auch Kinder und Jugendliche - sollen sich möglichst niedrigschwellig zu stadtpolitischen Themen einbringen können. Hieraus ergibt sich perspektivisch ein entsprechender Auftrag an alle Ämter und Dezernate. Die Ausgestaltung und Umsetzung sind in den jeweiligen Ämtern und Dezernaten verortet. Die in der Stellungnahme ST 830 genannten Förderprogramme der Jugendhilfe und der Sozialpädagogischen Förderung werden in den Grund- sowie weiterführenden Schulen im Ortsbezirk 9 umgesetzt. Partizipation und das Recht auf Beteiligung werden in diesem Rahmen gestärkt und als wichtiges Prinzip der Jugendhilfe betrachtet. Wichtige Beteiligungsformate an den einzelnen Schulstandorten, wie der Klassenrat, werden von den Fachkräften der Jugendhilfe etabliert, umgesetzt und Ergebnisse an entscheidende Gremien auf Stadtebene weitergetragen. Die genannten Beispiele einer Beteiligung in den Grund- sowie weiterführenden Schulen des Ortsbezirks 9, wie die Erneuerung des grünen Klassenzimmers an der Wöhlerschule, die Beteiligung im Rahmen des Masterplans Mobilität an der Heinrich-Seliger-Schule, ein Beteiligungsverfahren an der Ziehenschule im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur Neubauplanung durch das Architekturbüro "die Baupiloten" sowie ein Beteiligungsprozess an der Ludwig-Richter-Schule zur Gestaltung eines Klettergerüsts auf dem Schulhof sind wichtige Beteiligungsverfahren der laufenden Wahlperiode. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens B902 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung wurden im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB das Jugend und Sozialamt und das Stadtschulamt als städtische Vertreter der Belange von Kindern, Schülern und Jugendlichen an der Planung beteiligt. Ein direkter Austausch zur Planung mit Schüler:innen fand zum einen im Rahmen der Planungsphase Null für den geplanten Schulneubau mit Schüler:innen der IGS Niederrad (2021) und zum anderen im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung mit einer interessierten Schülergruppe der Carl-Schurz-Schule (2024) statt. Weiterhin wurden im Rahmen des vorgelagerten städtebaulichen- und freiraumplanerischen Ideenwettbewerbs sowie im Rahmen der frühzeitigen Bürger:innenbeteiligung drei Bürger:innenveranstaltungen mit niederschwelligen Beteiligungsangeboten für alle Besucher:innen durchgeführt und damit auch Kindern und Jugendlichen als Teil der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, sich mit der Planung zu beschäftigen und ihre Belange zu artikulieren. Damit wurden die formalen Anforderungen des § 3 Abs. 1 BauGB an die Beteiligung der Öffentlichkeit, zu der nach der Klarstellung des § 3 Absatz 1 Satz 2 auch Kinder und Jugendliche zählen, erfüllt). Als weiterführende Beteiligungen im Sinne des § 4c der Hessischen Gemeindeordnung eignen sich für Kinder und Jugendliche Beteiligungsformate auf den Bebauungsplanverfahren nachgeordneten Planungsebenen, die für Kinder und Jugendliche relevante Themenstellungen berühren und aufgrund ihres höheren Konkretisierungsgrades praxisnah und kindgerecht gestaltet werden können, wie zum Beispiel spezielle Workshops oder Befragungen zur Ausgestaltung von städtischen Plätzen, Schulen, Grünflächen und Spielplätzen, die auf ihre unmittelbare Lebenswelt abgestimmt sind.