Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof "Zum Hirsch"
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass der Zustand des Gasthofs "Zum Hirsch" als unkritisch eingeschätzt wird und derzeit kein Handlungsbedarf besteht. Es sind keine aktuellen Planungen oder Bauanträge bekannt, was die Erhaltung des Gebäudes betrifft.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Zustand des Gebäudes Offenbacher Landstraße 289 (ehem. Gasthof "Zum Hirsch") wurde vom Denkmalamt bereits mehrfach, zuletzt im Januar 2025, als unkritisch eingeschätzt. Daran hat sich bis dato nichts geändert. Auch nach einer am 15.07.2025 stattgefunden Ortsbesichtigung muss konstatiert werden, dass nach Auffassung des Denkmalamts im Moment kein konkreter Handlungsbedarf besteht. Erst ein Bauzustand, der die Gefahr schwerster Bauschäden und eines Verlustes des Kulturdenkmals befürchten lässt, rechtfertigt behördliche Schritte. Der Bauaufsicht sind keine aktuellen Planungen zur zukünftigen Nutzung des Gasthofs "Zum Hirsch" bekannt. Nach wie vor hat die Eigentümerin keinen Bauantrag eingereicht. Auch hat die Bauaufsicht in letzter Zeit keine Bauberatungen durchgeführt. Ebenso liegen dem Denkmalamt keine aktuellen Planungen zum Gasthof vor und es gab in jüngerer Zeit keine Abstimmungen mit dem Denkmalamt zu möglichen Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Mai 2025OMOM 7025Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof „Zum Hirsch“Direktanregung
- 22. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1399Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof „Zum Hirsch“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab