Gebärdensprache-AG in den Schulen des Ortsbezirks 12
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 12 fordert die Einführung von Arbeitsgemeinschaften für Gebärdensprache in den Schulen ihres Bezirks, um den gestiegenen Bedarf an Gebärdensprachdolmetschern zu decken. Diese Maßnahme soll der allgemeinen Bildung dienen und die Inklusion von Schülern mit Hörproblemen fördern.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in den Schulen des Ortsbezirkes 12 AGs für Gebärdensprache anzubieten und hierbei die Organisations- und Erfahrungsressourcen der Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige zu nutzen.
Begründung
Die Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige machte in einer ihrer letzten Sitzungen darauf aufmerksam, dass der Bedarf an Gebärdensprachdolmetschern in den letzten Jahren enorm gestiegen ist, doch es gibt bei Weitem nicht genug Dolmetscher, um den Bedarf zu decken. Tatsache ist, dass bei Konferenzen, Sitzungen usw. immer zwei Dolmetscher engagiert werden müssen, weil das Dolmetschen in Gebärdensprache eben auch eine körperliche Anstrengung ist. Da Kinder sehr schnell diese körperlich aktive Sprache erlernen, sollte man ihnen schon aus Gründen der Allgemeinbildung und dann auch in weiser Voraussicht für einen solchen Beruf die Möglichkeit geben, diese Sprache kennenzulernen. Hinzu kommt, dass in fast jeder Klasse ein/e Schüler/in ist, der/die Hörprobleme hat. Im Rahmen der Inklusion ist es durchaus erforderlich und sinnvoll, die Gebärdensprache in der Schule zu berücksichtigen. Wie heißt es im Artikel 28 der Kinderrechtskonvention? Jedes Kind hat das Recht auf Bildung, Schule und Berufsausbildung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Mai 2025OFOF 610/12Gebärdensprache-AG in den Schulen des Ortsbezirks 12Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Mai 2025Sie sind hierOMOM 7001Gebärdensprache-AG in den Schulen des Ortsbezirks 12Direktanregung
- 1. September 2025Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1434Gebärdensprache-AG in den Schulen des Ortsbezirks 12Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats