Gebärdensprache-AG in den Schulen des Ortsbezirks 12
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Einführung von AGs für Gebärdensprache in den Schulen des Ortsbezirks 12, um den gestiegenen Bedarf an Gebärden-Dolmetschern zu decken und die Inklusion zu fördern. Dies soll Kindern die Möglichkeit geben, Gebärdensprache zu erlernen und somit ihre Allgemeinbildung zu erweitern.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten, in den Schulen des Ortsbeirates 12 AGs für Gebärdensprache anzubieten und hierbei die Organisations- und Erfahrungsresoursen der Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige zu nutzen.
Begründung
Die Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige machte in einer ihrer letzten Sitzungen darauf aufmerksam, daß der Bedarf an Gebärden-Dolmetschern in den letzten Jahren enorm gestiegen ist, doch es gibt bei weitem nicht genug Dolmetscher um den Bedarf zu decken. Tatsache ist, daß bei Konferenzen, Sitzungen usw. immer zwei Dolmetscher engagiert werden müssen, weil eben das dolmetschen in Gebärdensprache auch eine körperliche Anstrengung ist. Da Kinder sehr schnell diese körperlich aktive Sprache erlernen, sollte man ihnen schon aus Gründen der Allgemeinbildung und dann auch in weiser Voraussicht für einen solchen Beruf, die Möglichkeit geben, diese Sprache kennenzulernen. Hinzu kommt, daß in fast jeder Klasse ein Schüler/in ist, der/die Hörprobleme hat. Im Rahmen der Inklusion ist es durchaus erforderlich und sinnvoll die Gebärdensprache in der Schule zu berücksichtigen. Wie heißt es im Artikel 28 der Kinderrechtskonvention? Jedes Kind hat das Recht auf Bildung, Schule und Berufsausbildung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Mai 2025Sie sind hierOFOF 610/12Gebärdensprache-AG in den Schulen des Ortsbezirks 12Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Mai 2025OMOM 7001Gebärdensprache-AG in den Schulen des Ortsbezirks 12Direktanregung
- 1. September 2025Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1434Gebärdensprache-AG in den Schulen des Ortsbezirks 12Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme