Sperrung Rennbahnstraße/Schwarzwaldstraße nach Veranstaltungen
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Bisheriger Verlauf
17.03.2025
28.04.2025
23.05.2025
Bericht des Magistrats
Sperrung Rennbahn-/Schwarzwaldstraße nach Veranstaltungsende
Details im PARLIS B_110_2025Antrag Ortsbeirat
Sperrung Rennbahnstraße/Schwarzwaldstraße nach Veranstaltungen
Details im PARLIS OF_1402-5_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Sperrung Rennbahnstraße/Schwarzwaldstraße nach Veranstaltungen
Details im PARLIS OM_7007_202517.03.2025
Bericht des Magistrats
Sperrung Rennbahn-/Schwarzwaldstraße nach Veranstaltungsende
Details im PARLIS B_110_202528.04.2025
Antrag Ortsbeirat
Sperrung Rennbahnstraße/Schwarzwaldstraße nach Veranstaltungen
Details im PARLIS OF_1402-5_202523.05.2025
Anregung Ortsbeirat
Sperrung Rennbahnstraße/Schwarzwaldstraße nach Veranstaltungen
Details im PARLIS OM_7007_2025 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7007 entstanden aus Vorlage: OF 1402/5 vom 28.04.2025
Betreff: Sperrung Rennbahnstraße/Schwarzwaldstraße nach Veranstaltungen
Vorgang: B 110/25 Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass auch nach Veranstaltungsende im Waldstadion die Sperrzeiten für den Individualverkehr verlängert werden und hierfür die Dienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei entweder verlängert oder eine zusätzliche Schicht angeordnet wird. Wenn das nicht möglich ist, soll als letzte Möglichkeit die Landespolizei eingesetzt werden. Begründung:
Veranstaltungen im Waldstadion bedeuten für die AnwohnerInnen Niederrads eine erhebliche Belastung. Wenn dann auch noch direkt nach Veranstaltungsende die Städtische Verkehrspolizei Kontrollen an den Sperren nicht mehr wahrnimmt, weil die Dienstzeit zu Ende ist, kommt es zu massiven Behinderungen für Busse und Straßenbahnen. Um das zu verhindern, ist es zwingend nötig, mehr Ordnungskräfte einzusetzen. Wenn das durch die Städtische Verkehrspolizei nicht möglich ist, sollen Kräfte der Landespolizei eingesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage:
Bericht des Magistrats vom 17.03.2025, B 110