Einrichtung einer Babbelbank auf dem Martha-Wertheimer-Platz
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob eine bestehende Sitzbank auf dem Martha-Wertheimer-Platz als "Babbelbank" ausgewiesen werden kann. Ziel ist es, soziale Isolation zu verringern und die Integration der Bewohner der Pflegeeinrichtung AGAPLESION zu fördern. Durch eine klar markierte "Babbelbank" sollen spontane Begegnungen im öffentlichen Raum ermöglicht werden.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob auf dem Martha-Wertheimer-Platz eine bestehende Sitzbank als sogenannte "Babbelbank" ausgewiesen werden kann.
Begründung
Im Rahmen des Projekts "Gemeinsam weniger einsam" verfolgt die Pflegeeinrichtung AGAPLESION das Ziel, soziale Isolation zu verringern und die Integration ihrer Bewohnerinnen und Bewohner in das Stadtteilleben zu fördern. Eine sogenannte "Babbelbank" stellt eine niedrigschwellige Möglichkeit dar, spontane Begegnungen und Gespräche im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Der Martha-Wertheimer-Platz, auf dem sich derzeit acht Sitzbänke befinden, bietet dafür einen geeigneten Standort in unmittelbarer Nähe zur Pflegeeinrichtung. Mit einer klaren Kennzeichnung als "Babbelbank" kann ein offenes Angebot für gemeinschaftlichen Austausch geschaffen werden, das der sozialen Teilhabe dient und generationenübergreifende Kommunikation fördert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Mai 2025Sie sind hierOMOM 7059Baustellenschild an der Fußgängerbrücke über der Miquelallee lesbar aufstellenDirektanregung
- 18. August 2025Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1390Baustellenschild an der Fußgängerbrücke über der Miquelallee lesbar aufstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats