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Anwohnende am Karlsplatz nicht mehr kameraüberwachen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Aufgrund der Zuständigkeit der Landespolizei wurde diese über das Polizeipräsidium Frankfurt um Stellungnahme gebeten: "Nach § 14 Abs. 3 Nr. 2 HSOG können die Polizeibehörden öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung offen beobachten und aufzeichnen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass Straftaten drohen. Das Frankfurter Bahnhofsgebiet, zu dem der Karlsplatz gehört, ist ein Kriminalitätsbrennpunkt, welcher durch die jüngst veröffentlichen Fallzahlen der polizeilichen Kriminalitätsstatistik (9871 Straftaten in 2024) belegbar ist. Im Konkreten erfasst die 360-Grad-Kamera am VSA-Standort Karlsplatz nur den unmittelbaren Nahbereich. Das "NiKa-Haus" in der Niddastr. 57 wird von dieser gar nicht erfasst. Lediglich mit der dort ebenfalls verbauten PTZ-Kamera (Schwenk-Neige-Zoom) kann das Gebäude erfasst werden. Allerdings ist dieses Gebäude bei dieser Kamera komplett verpixelt."

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