Brückenbauwerk A 661 über die Nidda fußgänger- und radfahrerfreundlich gestalten
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert Bedauern, dass keine endgültige Stellungnahme zum Brückenbauwerk A 661 über die Nidda abgegeben werden kann. Dies könnte Auswirkungen auf die Planung und Umsetzung der fußgänger- und radfahrerfreundlichen Gestaltung haben.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat bedauert, weiterhin keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. August 2023OFOF 424/12Brückenbauwerk A 661 über die Nidda rad- und fußgängerfreundlich gestaltenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. September 2023OMOM 4524Brückenbauwerk A 661 über die Nidda fußgänger- und radfahrerfreundlich gestaltenDirektanregung
- 9. Februar 2024STST 330Brückenbauwerk A 661 über die Nidda fußgänger- und radfahrerfreundlich gestaltenStellungnahme
- 2. Dezember 2024STST 2020Brückenbauwerk A 661 über die Nidda fußgänger- und radfahrerfreundlich gestaltenStellungnahme
- 26. Mai 2025Sie sind hierSTST 835Brückenbauwerk A 661 über die Nidda fußgänger- und radfahrerfreundlich gestaltenStellungnahme
- 15. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 120 WochenSTST 2092Brückenbauwerk A 661 über die Nidda fußgänger- und radfahrerfreundlich gestaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab