Kirchengrundriss und Segmentbrunnen unter Denkmalschutz stellen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, das Ensemble Kirchengrundriss mit Kruzifix sowie den Segmentbrunnen mit der Figur des Apostels Jakobus unter Denkmalschutz zu stellen. Dies geschieht, um die jahrhundertealte Tradition des Kirchengrunds als Ort religiöser Verehrung zu bewahren und die kulturelle Identität des Stadtteils zu stärken.
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Der Magistrat wird gebeten, das Ensemble Kirchengrundriss mit Kruzifix sowie den Segmentbrunnen mit der Figur des Apostels Jakobus unter Denkmalschutz zu stellen.
Begründung
Der Kirchengrund ist seit Jahrhunderten ein Ort religiöser Verehrung, dessen Traditionen bis ins 8. Jahrhundert und die Überführung des Apostels Bonifatius von Mainz nach Fulda zurückzureichen. Hier stand bis 1936/37 die 1686 erbaute barocke St. Jakobuskirche. Mit über 600 Unterschriften setzten sich die Harheimer 1983 dafür ein, dass der Alte Kirchplatz in Erinnerung an seine kirchliche Tradition gestaltet wird. Die Gestaltung des Platzes orientierte sich am Kirchengrundriss und weist als wesentliche Elemente ein Kruzifix und einen Segmentbrunnen mit der Figur des Apostels Jakobus des Älteren, des Kirchenpatrons, auf. Die Fertigstellung erfolgte 1986 zur 1200-Jahr-Feier des Stadtteils. Anlässlich der Fronleichnamsprozession werden Andachten abgehalten, es finden regelmäßige Musikkonzerte und der Weihnachtsmarkt mit seinen lebensgroßen Krippenfiguren statt. Daher sollte das Ensemble unter Denkmalschutz gestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Mai 2025Sie sind hierOMOM 7039Kirchengrundriss und Segmentbrunnen unter Denkmalschutz stellenDirektanregung
- 22. August 2025Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1416Kirchengrundriss und Segmentbrunnen unter Denkmalschutz stellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats