Baustellencontainer auf der Grünfläche westlich der Alten Oper - Klärung der Hintergründe und Standortwahl
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats klärt die Hintergründe zur Aufstellung eines Baustellencontainers auf der Grünfläche westlich der Alten Oper. Die Maßnahme ist notwendig, um den Brandschutzsanierungsprozess zu unterstützen und die Sicherheit während der Bauarbeiten zu gewährleisten. Die Wiederherstellung der Grünfläche nach Abschluss der Arbeiten ist ebenfalls vorgesehen.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.:
Die Aufstellung der Baustelleneinrichtung hat das Kulturamt als Bauherr der Alten Oper Frankfurt (AOF) über das Amt für Bau und Immobilien (ABI) beauftragt.
Zu 2.:
Die Baustelleneinrichtung ist durch Baugenehmigung B-2018-287-4 von der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt am Main genehmigt. Weiterhin besteht zwischen dem Grünflächenamt und dem Kulturamt ein Gestattungsvertrag (Vereinbarung 2035-A) über die Nutzung der Grünfläche in den Wallanlagen (Bockenheimer Anlage) als Baustelleneinrichtungsfläche, über die Maßnahmen zum Schutz der dort vorhandenen Bäume und Grünflächen sowie auch über die bauliche Wiederherstellung der Grünflächen in Abstimmung mit dem Grünflächenamt nach Abschluss der Brandschutzsanierung.
Zu 3.:
Bei einem gemeinsamen Ortstermin (Teilnehmer: ABI, AOF, beauftragtes Architekturbüro, Grünflächenamt, Stadtplanungsamt) am 27.03.2017 wurde festgelegt, für die Baustelleneinrichtung die gleiche Fläche wie bei der Fassadensanierung Anfang der 2000er zu nutzen. Generell müssen rund um die Alte Oper Bewegungsflächen für die Feuerwehr permanent freigehalten werden. Zugleich sind während der gesamten Bauzeit Flächen für die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs der AOF zu gewährleisten, die mit Restaurantbetrieb, Catering, Werkstätten und Anlieferungen für die Produktionen ebenfalls einen umfänglichen Bedarf an Freiflächen weitestgehend auf der West-, Ost- und Nordseite benötigen.
Eine versiegelte Fläche in der für die Baustelleneinrichtung benötigten Größe ist in der Umgebung der Alten Oper nicht vorhanden. Ungeeignet ist die Ostseite mit dem vorhandenen Baumhain bzw. der Außenwirtschaft der vorhandenen Gastronomiebetriebe. Die Eingangsseite im Süden mit dem Opernplatz ist sicherlich nicht als Baustelleneinrichtung genehmigungsfähig. Von einer Baustelleneinrichtung im Norden der Alten Oper wurde von Seiten des Stadtplanungsamts wegen Unverträglichkeit mit der Hotelnutzung im Nordosten abgeraten.
Zu 4.:
Die Brandschutzsanierung an der Alten Oper wird frühestens 2031 fertiggestellt sein. Die Baustelleneinrichtung verbleibt bis zum Abschluss des Projekts.
Zu 5.:
Nach Abschluss des Projekts wird die Grünfläche in Abstimmung mit dem Grünflächenamt wiederhergestellt.
Zu 6.:
Bei jedem Bauprojekt wird sehr sorgfältig geprüft, welche Baustelleneinrichtungsflächen zur Verfügung stehen. Dabei hat der Schutz der Grünflächen, aber auch die möglichst geringe Beeinträchtigung der Umgebung und vor allem die Sicherheit eine sehr hohe Priorität. Leider lässt es sich, vor allem im beengten innerstädtischen Bereich, nicht immer vermeiden, Teile von Grünflächen zu nutzen. Dabei wird so schonend wie möglich vorgegangen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2025OFOF 1561/1Baustellencontainer auf der Grünfläche westlich der Alten Oper - Klärung der Hintergründe und StandortwahlOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. März 2025OMOM 6666Baustellencontainer auf der Grünfläche westlich der Alten Oper - Klärung der Hintergründe und StandortwahlDirektanregung
- 26. Mai 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 851Baustellencontainer auf der Grünfläche westlich der Alten Oper - Klärung der Hintergründe und StandortwahlStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab