Für eine fußgängerfreundliche Wiesenstraße
Stellungnahme des Magistrats
Zu a) Die Richtlinien zur Außengastronomie vom 01.04.2023 regeln, dass Parkflächen ganzjährig genutzt werden können. Ein Antrag auf Außengastronomie wurde bisher nicht eingereicht. Sobald ein entsprechender Antrag vorliegt, wird dieser geprüft und - sofern straßenrechtlich keine Bedenken bestehen - genehmigt. Auf der genannten Parkfläche ist eine Tiefe von maximal 1,50 Meter für Außengastronomie möglich. Zu b) Der Magistrat entspricht der Anregung, das Gehwegparken im genannten Abschnitt aufzuheben. Eine bauliche Absicherung, die künftig ordnungswidriges Parken in diesem Bereich verhindert, ist aufgrund des schmal ausgebauten Gehweges allerdings nicht möglich. Zu c) Der Magistrat kann diesen Punkt leider nicht umsetzen. Aufgrund der geringen Gehwegbreite ist eine Begrünung in der Wiesenstraße nicht möglich. Baumpflanzungen im Fahrbahnbereich kommen aufgrund der geringen Breite der Straße und der bestehenden Leitungstrassen der Versorgungsunternehmen ebenfalls nicht in Betracht.