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Throner Straße - Gehwegbreite und Begrünung

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
2 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die grundhafte Erneuerung der Throner Straße zu priorisieren, um eine Neuaufteilung des Straßen- und Fußwegraumes sowie eine Begrünung vorzunehmen. Dies ist notwendig, da die aktuelle Straßengestaltung verbesserungsbedürftig ist und eine zeitnahe Umsetzung angestrebt wird.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Status nicht sicher bestimmbar

Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die grundhafte Erneuerung der Throner Straße zu priorisieren, um dann in diesem Zuge eine Neuaufteilung des Straßen- und Fußwegraumes, eine Entsiegelung und Begrünung vornehmen zu können. Eine Umsetzung sollte in absehbarer Zeit avisiert werden.

Um bis dahin zumindest in minimalem Umfang eine zumutbare Nutzung eines Gehweges zu gewährleisten, sollte nach vorheriger Vorstellung im Ortsbeirat auf einer Straßenseite das Quer- in Längsparken verändert werden.

Begründung

Der Magistrat hat in der Stellungnahme vom 17.03.2025, ST 364, deutlich gemacht, dass die Straßengestaltung und Straßenaufteilung in der Throner Straße verbesserungsbedürftig sind. Für eine notwendige grundständige Erneuerung fehlten aber die Ressourcen. Die Anwohnenden und Passanten sollten dennoch mindestens einen der beiden Gehwege anständig nutzen können; eine rasche Veränderung der Parkordnung als Voraussetzung sollte machbar sein - auch mit knappen Personalressourcen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. März 2025STST 364Throner Straße - Gehwegbreite und BegrünungStellungnahme
  2. 27. Mai 2025Sie sind hier
    OMOM 7047Throner Straße - Gehwegbreite und Begrünung
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 4
Sitzung 42 · 28.10.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 43 · 02.12.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 44 · 20.01.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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