Sanierung der Grünanlage an der Arnsburger Straße
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Grünanlage an der Arnsburger Straße zu sanieren, um die Aufenthaltsqualität und den Erholungswert zu steigern. Dies soll durch eine diversere Bepflanzung, die Sanierung der Kieswege und die Erneuerung der Bänke erreicht werden.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Grünanlage an der Arnsburger Straße zu sanieren und die dafür notwendigen finanziellen Mittel einzuplanen. Neben der bereits angeregten diverseren Bepflanzung steht eine Sanierung der Kieswege und eine Erneuerung der Bänke an.
Begründung
Mit der Magistratsanregung vom 20.02.2024, OM 5105, hatte der Ortsbeirat beschlossen, die Grünanlage an der Arnsburger Straße vor dem Saalbau Bornheim partiell durch eine diversere Bepflanzung und Blühstreifen aufzuwerten; zu gegebenem Zeitpunkt standen allerdings nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung (Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 978). Über eine Verschönerung der Anlage mittels Sanierung der Kieswege, der Erneuerung der Bänke und der Bepflanzung kann die Aufenthaltsqualität und der Erholungswert gesteigert werden. Ein insgesamt gepflegteres Umfeld kann vorbeugend gegenüber Mülldelikten wirken. Neben den großen Parks sind gerade die kleineren Grünanlagen besonders wertvoll, da sie in dem dicht besiedelten Gebiet eine gepflegte grüne Oase bieten können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2024STST 978Grünanlage in der Arnsburger Straße vor dem SAALBAU Bornheim erneuernStellungnahme
- 27. Mai 2025Sie sind hierOMOM 7046Sanierung der Grünanlage an der Arnsburger StraßeDirektanregung
- 5. September 2025Antwort des Magistrats · nach 68 WochenSTST 1508Sanierung der Grünanlage an der Arnsburger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats