Grünanlage in der Arnsburger Straße vor dem SAALBAU Bornheim erneuern
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Erneuerung der Grünanlage in der Arnsburger Straße vor dem SAALBAU Bornheim begrüßt. Aufgrund fehlender Haushaltsmittel kann die Maßnahme jedoch derzeit nicht umgesetzt werden. Es wird geprüft, ob die Maßnahme in den kommenden Jahren in die Haushaltsplanung aufgenommen werden kann.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat begrüßt die Anregung und Hinweise des Ortbeirats auf die örtlichen Zustände und kann diese nachvollziehen. Bedauerlicherweise stehen derzeit im Haushalt jedoch keine Mittel für diese Maßnahme zur Verfügung. Es wird geprüft, in welchem Umfang die Maßnahme in den nächsten Jahren in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2024OFOF 376/4Grünanlage in der Arnsburger Straße vor dem SAALBAU Bornheim erneuernOrtsbeiratsantrag · FDP
- 20. Februar 2024OMOM 5105Grünanlage in der Arnsburger Straße vor dem SAALBAU Bornheim erneuernDirektanregung
- 17. Mai 2024Sie sind hierSTST 978Grünanlage in der Arnsburger Straße vor dem SAALBAU Bornheim erneuernStellungnahme
- 8. Mai 2025OFOF 512/4Sanierung der Grünanlage an der Arnsburger StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. Mai 2025OMOM 7046Sanierung der Grünanlage an der Arnsburger StraßeDirektanregung
- 5. September 2025Antwort des Magistrats · nach 84 WochenSTST 1508Sanierung der Grünanlage an der Arnsburger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab