Grünanlage in der Arnsburger Straße vor dem SAALBAU Bornheim erneuern
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Grünanlage in der Arnsburger Straße vor dem SAALBAU Bornheim zu erneuern und aufzuwerten. Dies soll durch eine diversere und gepflegtere Bepflanzung geschehen, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und das Müllproblem zu mindern.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwiefern die Grünanlage in der Arnsburger Straße zwischen Habsburgerallee und SAALBAU Bornheim über eine diversere und gepflegtere Bepflanzung erneuert und aufgewertet werden kann.
Begründung
Über die Bepflanzung der genannten Grünfläche, zumindest partiell mit Staudenbeeten oder einem Blühstreifen beispielsweise, können die neu angelegten begrünten Verkehrsinseln auf der Habsburgerallee eine Fortsetzung finden. Da sich die Anlage in einem vernachlässigten, in die Jahre gekommenen Zustand befindet, ist eine Neubepflanzung zu wünschen, um an diesem zentralen Ort vor dem SAALBAU - ergänzend zur Eindämmung des Müllproblems - eine höhere Aufenthaltsqualität zu erreichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 23. Januar 2024OFOF 376/4Grünanlage in der Arnsburger Straße vor dem SAALBAU Bornheim erneuernOrtsbeiratsantrag · FDP
- 20. Februar 2024Sie sind hierOMOM 5105Grünanlage in der Arnsburger Straße vor dem SAALBAU Bornheim erneuernDirektanregung
- 17. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 978Grünanlage in der Arnsburger Straße vor dem SAALBAU Bornheim erneuernStellungnahme
- 8. Mai 2025OFOF 512/4Sanierung der Grünanlage an der Arnsburger StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats