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Gebühren für Busumleitungen übernehmen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 16
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anregung fordert die Stadt auf, die Gebühren für Busumleitungen während Straßenfesten zu übernehmen. Dies soll die Durchführung solcher Feste erleichtern und die Gemeinschaft in den Stadtteilen stärken. Die steigenden Kosten von über 1.000 Euro pro Fest stellen eine untragbare finanzielle Belastung für die Vereine dar.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, bei Straßenfesten in den Stadtteilen die Gebühren für Busumleitungen für die Vereine zu übernehmen.

Begründung

Straßenfeste tragen maßgeblich zum Erhalt der Gemeinschaft und zur Förderung des Miteinanders in den Stadtteilen bei. Die Kosten für eine Busumleitung sind mittlerweile auf über 1.000 Euro pro Fest gestiegen. Sie sind für Vereine ein untragbarer Kostenfaktor geworden und bringen die Veranstalter zu Überlegungen, Straßenfeste überhaupt noch durchzuführen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Mai 2025OFOF 318/16Gebühren für Busumleitungen übernehmenOrtsbeiratsantrag · die farbechten-Linke
  2. 27. Mai 2025Sie sind hier
    OMOM 7049Gebühren für Busumleitungen übernehmen
    Direktanregung
  3. 22. August 2025Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1415Gebühren für Busumleitungen übernehmenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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