Gebühren für Busumleitungen
Zusammenfassung
Der Magistrat prüft die Anträge der Veranstalter zur Übernahme von Gebühren für Busumleitungen im Rahmen der bereitgestellten Mittel. Dies erfolgt unter Berücksichtigung des Verfahrens zur Einbeziehung der Ortsbeiräte.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat prüft gerne - allerdings ausschließlich im Rahmen der durch den Etatantrag E 160 bereitgestellten Mittel und dem hierfür geltenden Verfahrensweg der Einbeziehung der Ortsbeiräte durch Beschluss einer OI (Initiative OBR) - entsprechende Anträge der Veranstalter und kann dann im Wege der Zuschussgewährung zur Deckung der Kosten beitragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Mai 2025OFOF 318/16Gebühren für Busumleitungen übernehmenOrtsbeiratsantrag · die farbechten-Linke
- 27. Mai 2025OMOM 7049Gebühren für Busumleitungen übernehmenDirektanregung
- 22. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1415Gebühren für Busumleitungen übernehmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab