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Halteplätze für Touristenbusse auf dem Theodor-Stern-Kai verbessern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der § 30 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besagt, dass bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten sind. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden. Der Außendienst wird für diese Problematik sensibilisiert und wird Busfahrer_innen, die den Motor unnötig laufen lassen, anzeigen. Die Problematik bezüglich der Abfälle und verrichteter Notdurften in den Büschen des Theodor-Stern-Kais ist bekannt. In den Routinesitzungen mit der Tourismus- und Congress GmbH wurde bereits eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit einer Lösungsfindung befasst. Ungeachtet dessen, entbindet dies Busunternehmen jedoch nicht ihre Fahrer_innen darauf hinzuweisen, dass zumindest die Reinigung der Busse nicht im öffentlichen Raum zu erfolgen hat, sondern dies bei den Firmen erfolgen muss.

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