Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main
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- Europabrücke
- Europagarten
- Friedberger Platz
- Hadrianstraße
- Hafenpark
- Holbeinsteg
- Honsellbrücke
- Konstablerwache
- Leipziger Straße
- Matthias-Beltz-Platz
- Oskar-von-Miller-Straße
- Osthafenbrücke
- Paulsplatz
- Riedhalsstraße
- Rose-Schlösinger-Anlage
- Schweizer Platz
- Schöne Aussicht
- Taunusanlage
- Untermainbrücke
- Walther-von-Cronberg-Platz
- Wasserpark
- Willy-Brandt-Platz
- Auf der Insel
- Bendergasse
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Walther-von-Cronberg-Platz — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Spiel- und Trinkwasserbrunnen Am Wendelsgarten15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün im Ortsbezirk 5!13.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Wasserspielgeräte: Spielend erfrischen und Umgebung kühlen19.06.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Walther-von-Cronberg-Platz per E-MailBeschlussvorschlag
- Der beigefügte Ergebnisbericht "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main" wird zur Kenntnis genommen. Er stellt die Rechercheergebnisse und Entscheidungsgrundlagen für das neue Toilettenkonzept dar. Abweichungen und Ergänzungen zum seinerzeit erarbeiteten Inhalt des Ergebnisberichts sind in der Beschlussvorlage nachfolgend enthalten.
- Sofortmaßnahmen Das Dezernat XI Bildung, Immobilien und Neues Bauen - Amt für Bau und Immobilien - wird beauftragt, vorrangig folgende Maßnahmen umzusetzen a. die nicht mobilen Toilettenanlagen in der Verwaltung des Amtes für Bau und Immobilien zu sanieren, wobei die Sanierung der Toilettenanlagen - Hauptwache, - Alte Oper, - Südbahnhof (bereits in Umsetzung), - Schweizer Platz und - Leipziger Straße schnellstmöglich umgesetzt bzw. fertiggestellt werden muss, b. neue Toilettenanlagen in der - Bendergasse 8-10 (bereits in Umsetzung), - am Fernbusbahnhof und im - Bethmannpark (bereits in Umsetzung) zu errichten, c. zur Verbesserung der WC-Versorgung im Stadtgebiet folgende Toilettenanlagen zu schaffen: 1. Niddaufer - "Auf der Insel" Systemtoilette 2. Niddaufer - "Blauer Steg" Systemtoilette 3. Niddaufer Heddernheim Hadrianstraße Systemtoilette 4. Heddernheim U-Bahn feste Anlage 5. Deutschherrenufer/Walther-von-Cronberg-Platz Systemtoilette oder feste Anlage 6. Schöne Aussicht / Oskar-von-Miller-Straße Systemtoilette oder feste Anlage 7. Museumsufer / Holbeinsteg Systemtoilette oder feste Anlage 8. Schaumainkai / Untermainbrücke Systemtoilette oder feste Anlage 9. Fernbusbahnhof feste Anlage 10. Taunusanlage Systemtoilette oder feste Anlage 11. Willy-Brandt-Platz Systemtoilette 12. Bendergasse feste Anlage 13. Innenstadt / Spielplatz östl. Wallanlage Systemtoilette 14. Rose-Schlösinger-Anlage Systemtoilette 15. Wasserpark Systemtoilette 16. Europagarten Systemtoilette 17. Matthias-Beltz-Platz oder Friedberger Platz Systemtoilette 18. Stadtpark Höchst Systemtoilette; sowie in Ergänzung zu dem im Ergebnisbericht benannten Toilettenanlagen d. die Vorhaltung und den Betrieb einer Toilette am Bahnhof Höchst sicherzustellen e. die Übernahme des Betriebs einer neu zu errichtenden Toilette am Bahnhof West unter Berücksichtigung vorliegender Konzeptvorschläge mit Nutzerabhängigen Betriebskostenzuschüssen oder einer Übertragung des Betriebs an die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) sicherstellen. f. weitere mobile Containerlösungen insbesondere am Mainufer für die Sommermonate einzurichten g. jeweils eine feste Anlage - am Grüngürtel, Höhe Schillerdenkmal - am Hafenpark einzurichten h. sowie zusätzliche öffentliche Angebote in Behörden, Gaststätten und Kiosken zu schaffen, i. das Angebot an sogenannten Vertragstoiletten auszuweiten, das Konzept "Nette Toilette" einzuführen und entsprechende Verträge abzuschließen, j. geeignete Kioskstandorte ("Wasserhäuschen") auf der Grundlage eines mit der Stadt Frankfurt am Main geschlossenen Pachtvertrages mit einer öffentlich zugänglichen Toilette bzw. einem Toilettenmodul auszustatten und mit dem Pächter bzw. der Pächterin Vereinbarungen über den Betrieb zu treffen, k. zur Verbesserung der Situation im Bahnhofsviertel das Konzept öffentlicher Urinale weiterzuentwickeln und an mindestens zwei zusätzlichen Standorten zu realisieren sowie mindestens ein Urinal durch eine Systemtoilette oder eine feste Anlage zu ersetzen l. im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die Reaktivierung weiterer geschlossener Toilettenstandorte zu prüfen sowie bei Bedarf neue Standorte zu entwickeln. m. alle vorhandenen und später errichteten Toilettenanlagen in einem online abrufbaren Stadtplan einzutragen, vor Ort durch ein deutlich sichtbares Piktogramm zu kennzeichnen, eine Toilettenleitsystem zu entwickeln und ihre Erfassung in einer öffentlich zugänglichen App voranzutreiben.
- Prüfungsmaßnahmen Der Magistrat prüft bei Umsetzung der vorgenannten Sofortmaßnahmen nachfolgende V orgaben und Zielsetzungen: a. Der Magistrat prüft bei allen vorhandenen Toilettenanlagen bei Sanierungs- und Umbauarbeiten die Möglichkeit, die Bedarfe von Frauen hinsichtlich Anzahl, Ausstattung und Sicherheit zu berücksichtigen. Auf Grundlage einer Nutzerdatenauswertung ist zu prüfen, ob ein Verhältnis Männer- zu Frauentoiletten von 1:3 als Orientierungskennzahl angezeigt ist. Neuschaffungen und Planungen werden unter Berücksichtigung von Geschlechtergerechtigkeit erstellt. b. Der Magistrat prüft bei allen vorhandenen Toilettenanlagen bei Sanierungs- und Umbauarbeiten die Möglichkeit, die Bedarfe von Menschen mit Behinderung hinsichtlich Anzahl, Ausstattung und Sicherheit zu berücksichtigen. Dies soll unter Einbezug der Frankfurter BehindertenArbeitsgemeinschaft (FBAG) geschehen. Neuschaffungen und Planungen werden grundsätzlich unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit erstellt. c. Der Magistrat wird beauftragt, das Konzept und den Ausbau behindertengerechter Einzel-Unisex-Toiletten zu stärken. d. Der Magistrat prüft bei allen vorhandenen Toilettenanlagen den Bedarf und die finanziellen Möglichkeiten für eine Veränderung/Verlängerung der Öffnungszeiten. e. Der Magistrat prüft, an welchen Spielplätzen der Stadt das Aufstellen mobiler Toilettenanlagen in den Sommermonaten notwendig ist. f. Zur Entgeltpflicht öffentlicher Toiletten der Stadt Frankfurt am Main gilt künftig folgende Regelung: Mobile Toilettenanlagen bleiben weiterhin entgeltfrei. Nicht mobile öffentliche Toilettenanlagen werden in der Regel mit einem Nutzungsentgelt belegt. Der Magistrat prüft, ob und in welchen Fällen oder Standorten entgeltfreie Toilettenanlagen geboten sind. Die Entgeltpflicht ist im bestehenden Dienstleistungskonzessionsvertrag mit der FES bereits vorgesehen und wurde in den Vertrag gem. Ziff. XI übernommen. In zahlungspflichtigen öffentlichen Toiletten soll wo möglich sukzessive auch bargeldloses Bezahlen ermöglicht werden. Sofern die baulichen Gegebenheiten es ermöglichen, soll das Angebot an Urinalen entgeltfrei zugänglich sein. Überall dort, wo Männern Urinale kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, soll die Nutzung der öffentlichen Toiletten auch für Frauen entgeltfrei sein. Der Magistrat prüft Erweiterungen des Toilettenangebots an konkreten Standorten oder in bestimmten Stadtgebieten, insbesondere nachfolgende Erwägungen: g. Der Magistrat wird beauftragt, Toilettenanlagen in städtischen Dienstgebäuden und kommunalen Einrichtungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und prüft die Eignung der jeweiligen Liegenschaft. h. Der Magistrat wird beauftragt, die Toilettensituation im Bahnhofsviertel einer erneuten Überprüfung zu unterziehen. Aufgrund der spezifischen Bedarfe und Anforderungen im öffentlichen Raum im Bahnhofsviertel sind zusätzliche niedrigschwellige Angebote dringend notwendig. Die Anzahl der Urinale oder anderer Toilettenanlagen ist zu erhöhen. Der Magistrat prüft hierzu, ob im Bereich der Wasserstraßen mindestens 2 weitere Urinale erforderlich und im Bereich des Bahnhofsvorplatzes/ Kaisersack 3 weitere Urinale sinnvoll sind. Ergänzend zum bereits bewährten Prototyp (hier ist keine weitere Eignungsprüfung erforderlich, dies ist in den letzten Jahren umfassend erfolgt - das Modell ist relativ Vandalismus resistent und kann auch ohne Wasseranschluss genutzt werden) sollten inzwischen auf dem Markt befindliche Modelle die eine vergleichbare Eignung haben ebenfalls aus Kostengründen auf ihre Einsatzmöglichkeit geprüft werden. Zudem wird der Magistrat damit beauftragt, Notwendigkeit und Umsetzbarkeit einer oder mehrerer gendergerechter weiterer Toiletten im Bahnhofsviertel mit Rund-um-die-Uhr-Kontrolle durch personelle Besetzung einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Der Magistrat wird beauftragt, die Toilettensituation im Bahnhofsviertel zu evaluieren und ggf. die Planungen anzupassen. i. Der Magistrat prüft den Einsatz einer Komposttoilette in einer geeigneten Grünanlage als Pilotprojekt. j. Der Magistrat wird beauftragt, die Vorhaltung und den Betrieb der Toilettenanlage am Bahnhof Höchst (II d) durch die Deutsche Bahn erneut zu verhandeln und gegebenenfalls durchzusetzen. Bei Scheitern dieser Bemühungen beziehungsweise bis zur Erzielung eines Ergebnisses ist sicherzustellen, dass Betrieb und Unterhaltung auf Kosten der Stadt Frankfurt am Main gegebenenfalls durch Übertragung an die FES gewährleistet wird. k. Der Magistrat prüft Notwendigkeit und Finanzierbarkeit einer festen öffentlichen Toilettenanlage am Bahnhof Griesheim, der in den kommenden Jahren barrierefrei ausgebaut wird und bei dem der Vorplatz neu gestaltet wird. l. Der Magistrat prüft Notwendigkeit und Finanzierbarkeit, im Umfeld der U-Bahn-Station "Ginnheim" eine öffentliche Toiletten-Anlage zu errichten bzw. gegebenenfalls bereits vorhandene Infrastrukturen entsprechend umzuwidmen und den Betrieb der FES zu übertragen. m. Der Magistrat prüft Notwendigkeit und Finanzierbarkeit von Toilettenstandorten im Stadtteil Harheim, insbesondere im Bereich der Spielplätze Riedhalsstraße. n. Der Magistrat prüft, ob in Abweichung zu der im Ergebnisbericht vorgeschlagenen Toilettenanlage am Matthias-Beltz-Platz die Errichtung einer Toilettenanlage auf dem Friedberger Platz vorzugswürdig ist. Der Magistrat berücksichtigt nachfolgende Entscheidungsgrundlagen, Gegebenheiten und Zuständigkeiten und führt damit verbundene Vorprüfungen durch: o. Es dient zur Kenntnis, dass die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) mit dem Betrieb (Reinigung und Instandhaltung) von 31 nicht mobilen öffentlichen Toilettenanlagen des Amtes für Bau und Immobilien und weiterer Anlagen des Grünflächenamtes ab dem 01.01.2021 für 20 Jahre durch die Stadt Frankfurt am Main beauftragt wird. Der Abschluss dieser Verträge erfolgt im Zuge des Rahmenvertrages über Stadtreinigung und Winterdienst vom 14.10.2019. Perspektivisch sollen die Toilettenanlagen der 6 Standorte der Waldspielparks sowie die der Grünanlagen ebenfalls in den Vertrag der FES aufgenommen werden; weitere Beauftragungen sind möglich. p. Der Magistrat prüft in einem zweiten Schritt auf Grundlage einer Auswertung von Nutzerzahlen, Reinigungskosten und möglichen Synergieeffekten und damit verbundenen Einsparungsmöglichkeiten die Umstellung mobiler Toiletten auf feste Anlagen und Übertragung des Betriebs an die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES). Ebenso sollen die Haltestellen der VGF, an denen häufig bereits Toiletten vorhanden sind, die erweitert oder reaktiviert werden können, als Ausbau-Optionen geprüft werden. Auch deren Betrieb könnte der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) übertragen werden. q. Die Zuständigkeit für öffentliche Toilettenstandorte wird wie folgt festgelegt: Toilettenanlagen, die sich auf Waldspielplätzen sowie auf Friedhöfen befinden, werden durch das Grünflächenamt errichtet, saniert und betrieben. Alle anderen Standorte in Gebäuden / Liegenschaften sowie S- und U-Bahnhöfen werden durch das Amt für Bau- und Immobilien errichtet, saniert und betrieben. Insbesondere erhält das Amt für Bau und Immobilien die Zuständigkeit für das gesamte Mainufer zwischen Europabrücke und Honsellbrücke/Osthafenbrücke. r. Das Dezernat XI für Bildung, Immobilien und Neues Bauen wird beauftragt, in Abhängigkeit von der jeweiligen Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung für die beschlossenen Sofortmaßnahmen einen Termin- und Kostenplan zu erstellen und vorzulegen. s. Der Magistrat wird damit beauftragt, alle zwei Jahre eine Auswertung vorzunehmen und zu berichten, ob die vorhandenen Toilettenstandorte reichen und der Bedarf an behindertengerechten Toiletten und Frauentoiletten gedeckt ist.
Begründung
A. Zielsetzung
Situation verbessern
Die Stadt Frankfurt am Main sieht es als ihre Aufgabe an, ein größtmögliches Angebot an sauberen, funktionsfähigen und sicheren öffentlichen Toiletten für die Bevölkerung vorzuhalten. Zudem soll der Betrieb so effizient wie möglich erfolgen und die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit durch Vandalismus und zweckfremde Nutzung so gering wie möglich gehalten werden.
Für die Erstellung des vorliegenden Ergebnisberichts wurden rund 330 Standorte auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main geprüft und die aktuellen Zuständigkeiten eruiert. Eingeflossen sind auch Erkenntnisse aus einer Online-Befragung von Bürgerinnen und Bürgern. Bei allen Vorschlägen wurde im Detail untersucht, ob eine weitere oder neue Nutzung am jeweiligen Standort möglich und sinnvoll ist und welches Konzept dort verfolgt werden sollte. Im Ergebnisbericht werden 18 Standorte als konkrete Vorschläge dargestellt. Hiervon abweichend werden aufgrund des wiederholt vorgetragenen Bedarfs die Bahnhofstoilette in Höchst, eine feste Anlage am Grüngürtel, Höhe Schillerdenkmal, eine feste Anlage am Hafenpark sowie die Ersetzung mindestens eines Urinals im Bahnhofviertels durch eine Systemtoilette oder feste Anlage für erforderlich gehalten.
Erhöhung der Anzahl von öffentlich zugänglichen Toilettenanlagen
Durch die Umsetzung unterschiedlicher Lösungskonzepte soll das Gesamtangebot an öffentlichen Toilettenanlagen für die Bevölkerung erhöht werden. Eine Ausweitung des Toilettenangebots durch den Bau neuer Anlagen und der damit verbundene Betrieb ist mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Daher muss die Erhöhung der Anzahl durch die Verfolgung mehrerer Konzepte, insbesondere durch die Erschließung von Vertragstoiletten, erreicht werden.
Sicherheit / Sauberkeit
Die Sauberkeit in Toilettenanlagen ist ein maßgeblicher Faktor für deren Nutzung. Daher werden die aktuellen nicht mobilen Toilettenanlagen des Amtes für Bau und Immobilien zwei bzw. drei Mal am Tag gereinigt. In den drei großen Toilettenanlagen Konstablerwache, Hauptwache und Paulsplatz, die von bis zu 600-1200 Personen pro Tag genutzt werden, sind während der gesamten Öffnungszeit Dauerreinigungskräfte im Einsatz. Mobile Toilettenanlagen werden in den Sommermonaten fünf Mal pro Woche bzw. täglich gereinigt. Unabhängig von der Reinigungshäufigkeit wird die Sauberkeit einer Toilettenanlage maßgeblich durch die Nutzerin bzw. den Nutzer beeinflusst. Daher ist die geforderte Ausweitung der Reinigungsleistungen und deren Qualität nicht zwangsläufig die einzige Möglichkeit, die Sauberkeit zu beeinflussen. Es ist daher sinnvoll, den Aspekt der "sozialen Kontrolle" vermehrt zu berücksichtigen und eine Entgeltpflicht einzuführen.
Öffentliche Toilettenanlagen ohne soziale Kontrolle und ohne Entgeltpflicht werden überproportional stark verschmutzt und sind erheblich von Vandalismus und zweckentfremdender Nutzung betroffen. Dies führt zu Mehrkosten in der Instandsetzung sowie Reinigung und dazu, dass Toilettenanlagen wegen Instandsetzungs- oder Sanierungsbedarf über längere Zeiträume geschlossen werden müssen. Die Erfahrungen mit Entgeltpflicht zeigen, dass dies großen Einfluss auf die Verringerung von Vandalismus in den Toilettenanlagen hat. Zudem können durch bauliche Standards Toilettenanlagen in der Form ausgestaltet werden, dass die Möglichkeit Schäden durch Vandalismus hervorzurufen, stark minimiert werden kann.
Betrieb
Derzeit werden die öffentlichen Toilettenanlagen vornehmlich vom Amt für Bau und Immobilien und dem Grünflächenamt (an Friedhöfen und an den sechs Standorten an Waldspielplätzen) betrieben. Zudem ist das Amt für Straßenbau und Erschließung an einigen Standorten für das Bauwerk, aber nicht für den Betrieb zuständig. Einige vom Amt für Bau und Immobilien betriebene Toilettenanlagen befinden sich in S- und U-Bahnhöfen, welche in der Hoheit der VGF bzw. der Deutschen Bahn AG stehen. Dies hat eine große Anzahl an Schnittstellen zur Folge. Daher ist größtes Augenmerk auf eine Minimierung dieser Schnittstellen und die Eindeutigkeit der Zuständigkeiten zu legen. Insbesondere ist eine klare Trennung der Zuständigkeiten von ABI und Grünflächenamt geboten. Der Magistrat wird dies auch im Rahmen der Umsetzung des Toilettenkonzepts beordnen.
B. Alternativen
Beibehaltung des bisherigen Zustandes unter Inkaufnahme der in dem Etatantrag E 52 vom 16.03.2018 geschilderten Missstände.
Beibehaltung entgeltfreier Toiletten ohne "soziale Kontrolle". Hierfür müsste gegebenenfalls der Vertrag mit der FES nachverhandelt werden. Der Ausfall der zur Deckung der Betriebskosten erhobenen Einnahmen wäre durch die Stadt zu kompensieren. In diesem Fall können der Stadt weitere Kosten entstehen. Für den zu erwartenden höheren Instandsetzungsaufwand durch wiederkehrende Vandalismusschäden könnten darüber hinaus jährlich Kosten in Höhe von ca. 5.000 bis 15.000 Euro pro Anlage, also maximal 450.000 Euro jährlich entstehen; diese Mittel wären im Bauunterhalt einzustellen.
C. Lösungen
Der Ergebnisbericht enthält eine Gesamtstandortübersicht über 330 Einzelstandorte in Frankfurt am Main. Erfasst wurden aktuell geöffnete sowie geschlossene Standorte, die durch die Stadt Frankfurt oder Dritte betrieben werden bzw. wurden sowie vorgeschlagene neue Standorte. Zudem wurden weitere geeignete Liegenschaften oder Standorte einer differenzierten Prüfung unterzogen und mit dieser Beschlussvorlage ergänzt.
Städtische Toilettenanlagen
- Bis zum Jahr 2011 reduzierte sich die ursprünglich deutlich höhere Anzahl in Betrieb befindlicher öffentlicher WC-Anlagen des damaligen Liegenschaftsamts auf 48. Eine Anlage am nördlichen Mainufer ("Nizza") wurde zwischenzeitlich bereits instandgesetzt und 2019 wiedereröffnet. Es soll geprüft werden, welche weiteren Standorte aktiviert und ob weitere Standorte geschaffen werden können und welche Kosten damit verbunden sind.
- Behördentoiletten: Bei bereits vorhandenen und geeigneten Toilettenanlagen in Behörden sowie in Gebäuden öffentlicher Einrichtungen soll geprüft werden, ob und unter welchen Bedingungen diese für die Öffentlichkeit geöffnet werden können. Dieses Konzept wäre in jedem Fall nur umsetzbar, sofern die Toilettenanlage ausreichend groß ist und im Eingangsbereich d.h. im Pfortenbereich liegt (damit ist eine "Soziale Kontrolle" gewährleistet) und eine Störung der Besucher der Einrichtung durch die Nutzung der Toiletten ausgeschlossen ist.
Betrieb nicht mobiler städtischer öffentlicher Toilettenanlagen
Durch die Beauftragung der FES mit dem Betrieb (Reinigung und Instandhaltung) von allen nicht mobilen öffentlichen Toilettenanlagen des Amtes für Bau und Immobilien ab dem 01.01.2021 für 20 Jahre, sollen Synergieeffekte genutzt und der Verwaltungsaufwand erheblich verringert werden. Zudem soll durch die Entgeltpflicht in diesen Anlagen das Vandalismusrisiko und die Verschmutzung erheblich verringert werden. Diese Einschätzung beruht auf den Erfahrungen der FES, die auf der Grundlage eines Dienstleistungskonzessionsvertrags in den vergangenen 15 Jahren 10 Toilettenanlagen betrieben hat. Dieses Konzept hat sich bewährt und soll daher flächendeckend umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang wird derzeit ein differenziertes Konzept zu den baulichen Standards in den Toilettenanlagen entwickelt, welches sukzessive umgesetzt werden soll.
Nichtstädtische Toilettenanlagen
Bei allen hier vorgestellten Konzepten ist durch die Angliederung der Toilettenanlage an eine Gastronomie oder den Handel automatisch eine soziale Kontrolle gegeben und der Betrieb sowie eine Qualitätssicherung gewährleistet.
- Kiosktoiletten: Kioskstandorte, welche die Stadt Frankfurt am Main verpachtet und bei denen die notwendigen Medienanschlüsse und Platzverhältnisse vorhanden sind, sollen durch ein Toilettenmodul ergänzt werden und sind durch die Kioskpächter zu betreiben.
- "Nette Toilette": Ausrollen des Konzepts "Nette Toilette", bei welchem Gastronomen und Einzelhandelsbetriebe ihre Toilettenanlagen entgeltfrei zur Verfügung stellen. Sie erhalten dafür von der Stadt Frankfurt eine monatliche Pauschale als Ausgleich für die erhöhten Reinigungs- und Unterhaltungskosten.
- Gastronomie und Handel / Grundstücks- und Erbbaurechtsverträge: Liegenschaften der Stadt Frankfurt am Main, in denen Flächen an Gastronomie oder Handel vermietet oder verpachtet werden, sind daraufhin zu prüfen, ob eine Verpflichtung zur Nutzung der Toilettenanlage durch die Öffentlichkeit vertraglich festgeschrieben werden kann.
Verbesserte Information über die Standorte öffentlicher WC-Anlagen
Geöffnete öffentliche WC Anlagen sollen potenziellen Nutzerinnen und Nutzern kenntlich gemacht werden. Hierzu war die Integration der Standorte in den online verfügbaren Stadtplan des Stadtvermessungsamtes, die parallel zur Erstellung des Ergebnisberichts umgesetzt wurde, ein erster Schritt.
Darüber hinaus ist es erforderlich, bestehende Anlagen durch eine entsprechende Beschilderung, sei es als Piktogramm an der jeweiligen Anlage, in einer öffentlich zugänglichen App oder als entsprechende Wegweiser an stark frequentierten Orten, besser kenntlich zu machen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Sofortmaßnahmen
| Einmalkosten | Lfd. | ||
| Kosten pro Jahr | investiv | konsumtiv | konsumtiv |
| Sanierung 5 Anlagen | 8.674.000 € | ||
| 26 Neue Anlagen inkl. 2 Urinale und 1 System- toilette im Bahnhofsviertel | 9.238.440 € | 863.729 € | |
| Bahnhof Höchst | 39.543 € | ||
| 3 mobile Toiletten Mainufer | 90.000 € | ||
| 15 Vertragstoiletten "Nette Toilette/Kiosk" | 121.800 € | ||
| FES-Vertrag (ohne Preisanpassung) Laufzeit bis 31.12.2040 | 3.187.747 € | ||
| Summe | 9.238.440 € | 8.674.000 € | 4.302.819 € |
Mittel zur Unterhaltung der Einrichtungen stehen grundsätzlich. in der Produktgruppe 34.04, Kostenstelle 230035, Sachkonto 61000000 zur Verfügung.
| Budget öffentliche Toiletten p.a. | 2.290.000 € | ||
| Verpflichtung ggü. FES p.a. (nach Preisanpassung) | 3.275.000 € | ||
| Aufwand nicht von der FES betreute Toiletten p.a. | 100.000 € | ||
| Bethmannpark | 65.000 € | ||
| Mehrbedarf | 1.150.000 € |
Der Mehrbedarf von 1.150.000 € pro Jahr ist ab dem Haushaltsjahr 2023 anzumelden.
Dieser Mehrbedarf basiert auf dem errechneten jährlichen Fehlbetrag des Status quo. Jede zusätzliche Toilettenanlage bedarf weiterer jährlicher konsumtiver Mittel, wie in obenstehender Tabelle ersichtlich. Bei Anmietungen von Systemtoiletten ca. 65.000 € p.a. (inkl. Mietzahlungen), eigene Anlagen ca. 35.000 € p.a.
Mittel zur Errichtung sowie sonstige Mittel für investive Maßnahmen stehen bisher nicht zur Verfügung und sind entsprechend für die kommenden Haushaltsjahre zu beantragen.
Weiter löst die Umsetzung der Sofortmaßnahmen den Bedarf des Amts für Bau und Immobilien an fünf weiteren Stellen zur Bearbeitung des erheblichen Mehraufwandes aus. Eine Stelle zur Objektbetreuung und vier Technische Stellen. Hiervon werden drei Stellen befristet für einen Umsetzungszeitraum für acht Jahre benötigt, die vierte Stelle unbefristet. Je Technische Stelle sind ca. 95.000 € anzusetzen (EG 12), für die Stelle Objektbetreuung ca. 71.000 € (EG 9c).
Für die Dauer des Projektes erfolgt die Verrechnung der personellen Mehraufwendungen in Höhe von 3,6 Mio. € aus dem Budget des Amtes 25. Die Deckung wird im Rahmen des Budgets des Dezernates XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen grundsätzlich sichergestellt.
Ist dies nicht darstellbar, sind erforderliche Stellenkapazitäten durch Stellenschaffungen im Rahmen künftiger Stellenplanverfahren bereitzustellen.
Anlage:
Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main - Ergebnisbericht
Anlage Stellungnahme_FBAG (ca. 820 KB) Anlage _Ergebnisbericht (ca. 40,2 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. November 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 41 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 21.03.2023 im OBR 1 angenommen.
Beratungsverlauf41 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1.: 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE und 1 LINKE. (= Annahme); 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE zu 2.: 5 GRÜNE, SPD, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und 1 LINKE. (= Ablehnung); CDU und 1 LINKE. (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und AfD gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und Volt (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE,SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie LINKE. und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 174 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 277 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 286 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 294 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 300 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 318 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 320 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme; bei Abwesenheit 1 FDP, LINKE. und Die Partei zu 2. Einstimmige Annahme; bei Abwesenheit 1 FDP, LINKE. und Die Partei
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (8 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 8. Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU und AfD (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318, OA 320 und OA 329 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (8 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 8. a) Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Shehata, Schenk, Yildiz, Momsen und Wollkopf sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme bei Ablehnung des baulichen Standards eines gemeinsamen Waschbereiches) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung GRÜNE zu 2. CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)