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Auch der Westen freut sich über die „Nette Toilette“

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

04.11.2022

Vortrag des Magistrats

Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main

Details im PARLIS M_174_2022
21.07.2024

Antrag Ortsbeirat

Auch der Westen freut sich über die „Nette Toilette“

Details im PARLIS OF_1083-6_2024
03.09.2024

Anregung Ortsbeirat

Auch der Westen freut sich über die „Nette Toilette“

Details im PARLIS OM_5810_2024
07.04.2025

Stellungnahme des Magistrats

Auch der Westen freut sich über die „Nette Toilette“

Details im PARLIS ST_580_2025
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5810 entstanden aus Vorlage: OF 1083/6 vom 21.07.2024

Betreff: Auch der Westen freut sich über die "Nette Toilette" Vorgang: M 174/22 Der Magistrat wird gebeten, auch im Frankfurter Westen Lokale, Gaststätten und öffentliche Einrichtungen zu finden, die das Konzept "Nette Toilette" umsetzen möchten, so wie es im Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174, unter den Buchstaben h. und i. beschrieben ist. Dabei sollen insbesondere die Bedürfnisse älterer Menschen, auch mit Mobilitätseinschränkungen, die z. B. mit einem Rollator unterwegs sind, berücksichtigt werden. Die Kenntnisse der Quartiersmanager und Ortskundigen sind miteinzubeziehen. Dazu möge ein Stadtteilplan, der auf die "Nette Toilette" oder andere zugängliche Toiletten hinweist, erstellt werden.

Begründung:

Immer häufiger kommen insbesondere ältere Bürger*innen auf den Ortsbeirat zu und schildern die Not, eine Toilette zu benötigen und mit eingeschränkter Mobilität in den Stadtteilen unterwegs zu sein, um die alltäglichen Besorgungen und Erledigungen zu bewältigen. Fehlende Toiletten schränken die Mobilität und Teilhabe am öffentlichen Leben unangemessen ein. Aus diesem Grund hat sich mittlerweile eine Gruppe "Barrierefrei in Höchst" gegründet und schon erste Orte zusammengetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 580
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme