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Öffentliche Toiletten in Nieder-Erlenbach

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 13
34 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, die Möglichkeit zu prüfen, öffentliche Toiletten in Nieder-Erlenbach zu öffnen. Dies ist notwendig, um den Bedürfnissen der Bevölkerung, insbesondere älteren Menschen und Besuchern, gerecht zu werden. Eine Öffnung der Toiletten würde die Lebensqualität in der Gemeinde verbessern.

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es in Nieder-Erlenbach die Möglichkeit gibt, Toiletten für die Öffentlichkeit zu öffnen.

Im Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174, sieht es die Stadt Frankfurt am Main als ihre Aufgabe an, ein größtmögliches Angebot an sauberen, funktionsfähigen und sicheren öffentlichen Toiletten für die Bevölkerung vorzuhalten. Zudem soll der Betrieb so effizient wie möglich erfolgen und die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit durch Vandalismus und zweckfremde Nutzung so gering wie möglich gehalten werden.

In Nieder-Erlenbach gibt es keine öffentliche Toilette, deshalb ist zu prüfen, ob die Toilette im Rathaus, die Toiletten im Bürgerhaus und die Toilette am alten Friedhof für die Öffentlichkeit geöffnet werden können. Wenn dem entsprochen werden kann, so ist auch die regelmäßige, mindestens zweimal wöchentliche Reinigung und das Bereitstellen von Seife, Handtuchpapier und Toilettenpapier erforderlich.

Begründung

Auch in Nieder-Erlenbach muss eine ausreichende Anzahl von öffentlichen Toiletten für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Gerade ältere Menschen benötigen öfters eine Toilette. Auch für Besucher, Radfahrer und Wanderer stellt das Nichtvorhandensein von öffentlichen Toiletten ein Problem dar. Gerade die Öffnung der Toiletten am Bürgerhaus wäre auch für den nahe gelegenen Spielplatz eine Verbesserung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. April 2023OFOF 118/13Öffentliche Toiletten in Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 2. Mai 2023Sie sind hier
    OMOM 3899Öffentliche Toiletten in Nieder-Erlenbach
    Direktanregung
  3. 8. Dezember 2023Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 2437Öffentliche Toiletten in Nieder-ErlenbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 13
Sitzung 23 · 12.09.2023
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 24 · 17.10.2023
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 25 · 28.11.2023
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-22

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