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Halteplätze für Touristenbusse auf dem Theodor-Stern-Kai verbessern II

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Städtische Verkehrspolizei führt bereits Sonderkontrollen, zwecks Verstößen gegen § 30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot) durch. Der § 30 Absatz 1 StVO besagt, dass bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten sind. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden. Die Problematik bezüglich der Abfälle und verrichteter Notdurften in den Büschen des Theodor-Stern-Kais ist weiterhin bekannt. In den Routinesitzungen mit der Tourismus- und Kongress GmbH und der hierfür gebildeten Arbeitsgruppe wurden bisher keine Lösungen gefunden. Dies entbindet jedoch nicht die Busunternehmen, Ihre Fahrer:innen darauf hinzuweisen, dass die Reinigung der Busse nicht im öffentlichen Raum zu erfolgen hat, sondern dies bei den Firmen erfolgen muss. Von Seiten des Magistrats wird keine Notwendigkeit für eine Ortsbegehung gesehen, da die Probleme hinreichend bekannt sind.