Auskunftsersuchen zu Sondernutzungen für Baustelleneinrichtungen im Ortsbezirk 1
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Für den Ortsbezirk 1 sind in der Zeit vom 01.11.2020 - 31.10.2021 insgesamt 477 Anträge auf bauliche Sondernutzungen erfasst worden. Diese beinhalten alle Tatbestände der baulichen Sondernutzung wie beispielsweise Gerüste, Lagerflächen oder Baukräne. Für Baustelleneinrichtungsflächen sind insgesamt 76 Anträge im Auswertungszeitraum erfasst worden. Zu 2.: Eine gesonderte Statistik darüber führt der Magistrat nicht. Anträge werden aber generell meist nur aus zeitlichen Gründen abgelehnt. Dazu kommt es, wenn die Maßnahme in der gewünschten Zeit nicht stattfinden kann, da es gegebenenfalls eine Kollision mit einer anderen Maßnahme gibt. Dann werden die Zeiträume meist angepasst und die Erlaubnis wird für einen anderen Zeitraum erteilt. Zu 3.: Grundsätzlich wird jeder Antrag und die damit verbundenen Verkehrseinschränkungen genau geprüft. Die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden hat oberste Priorität. Besondere Aufmerksamkeit gilt den schwächeren Verkehrsteilnehmenden wie zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. Eine Teil- beziehungsweise Vollsperrung von Geh- beziehungsweise Radwegen ist immer das letzte Mittel, wenn sich das Bauvorhaben aufgrund des Platzbedarfs der Baustelleneinrichtungsflächen nicht anders abwickeln lässt. Der Fuß- und Radverkehr wird in diesen Fällen sicher an der Baustelle vorbeigeführt. Wenn zwei Fahrspuren in die betroffene Fahrtrichtung vorhanden sind, wird eine zu Gunsten des Fuß- und Radverkehrs aufgegeben. Sollte diese Möglichkeit nicht bestehen, wird der Fußverkehr mittels Beschilderung auf den gegenüberliegenden Gehweg geleitet. Der Radverkehr wird mittels Beschilderung und Markierung auf die Fahrbahn geführt. Die Einschränkungen werden so kurz wie möglich gehalten. Je nach Bauablauf werden Teil- beziehungsweise Vollsperrungen der Geh- und Radwege bereits vor Beendigung der Gesamtbaumaßnahme aufgehoben. Zu 4.: Bei Baustelleneinrichtungen wird ein sogenannter Aufmaß-Termin vereinbart. Dabei wird geprüft, ob die Baustelle ordnungsgemäß aufgestellt wurde. Erst nach der Dokumentation des Termins wird eine Sondernutzungserlaubnis ausgestellt. Somit ist sichergestellt, dass die Baustelleneinrichtungsflächen auf die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert wurden und Mängel gegebenenfalls beseitigt werden. Die Bediensteten der städtischen Verkehrspolizei kontrollieren und dokumentieren die Baustelleneinrichtungen im gesamten Stadtgebiet. Diese statistische Erfassung wird jedoch nicht den einzelnen Ortsbezirken zugeordnet. Daher kann die Beantwortung lediglich für das gesamte Stadtgebiet erfolgen: In diesem Jahr (Stand 17.11.2021) wurden, inklusive Nachkontrollen, insgesamt 1.476 Baustelleneinrichtungen kontrolliert. Die dabei festgestellten Mängel wurden 200 Mal zur Anzeige gebracht. Bei 318 Arbeitsstellen wurde eine mündliche Verwarnung ausgesprochen. Damit geht auch die Beseitigung von Mängeln einher. Zu 5.: Auf Beschwerden von Anwohnenden wird zeitnah reagiert. Die Sachverhalte werden ausführlich geprüft. Sofern möglich, werden Maßnahmen zur Verbesserung der Situation ergriffen. Überdies wurde in Bezug auf sogenannte "Scheinbaustellen" ein neuer Workflow entwickelt. Mit diesem lässt sich im Verdachtsfall eine eventuell notwendige Entziehung der Erlaubnis mit der Abstimmung aller beteiligten Ämter besser umsetzen. Bei der Städtischen Verkehrspolizei gehen jährlich bis zu 25.000 Anrufe insgesamt und mehr als 6.000 schriftliche Hinweise ein. Eine statistische Erhebung nach Art der Beschwerde gibt es nicht. Zu 6.: Die Entziehung einer Baustellengenehmigung war im Ortsbezirk 1 bislang nicht erforderlich.