Sondernutzungen für Baustelleneinrichtungen transparent kommunizieren
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt klar, dass die Genehmigung von Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum durch verschiedene Behörden erfolgt und die Einhaltung der Vorschriften durch die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert wird. Die Informationen zu Baustellen sind für Bürger:innen über städtische Portale zugänglich, was die Transparenz erhöht.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Genehmigten "Baustellen" im öffentlichen Verkehrsraum liegen unterschiedliche Voraussetzungen und Rechtsgebiete zu Grunde. Sie werden daher von unterschiedlichen Behörden genehmigt und auch die jeweiligen Kontrollen erfolgen je nach Zuständigkeit durch unterschiedliche Organisationseinheiten.
Einerseits werden Anträge auf die Einrichtung einer Baustelle in Bezug auf die öffentlichen Flächen, die der Allgemeinheit zeitweise entzogen und ggf. in ihrem Zustand dauerhaft beeinträchtigt werden (z.B. durch Aufbruch), straßenrechtlich nach Hessischem Straßengesetz (HStrG) geprüft und und vermittels einer Sondernutzungerlaubnis durch die Straßenbaubehörde (Amt für Straßenbau und Erschließung) genehmigt.
In vielen, aber nicht allen Fällen ist darüber hinaus auch eine straßenverkehrsrechtliche Genehmigung nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) notwendig. Diese sogenannte verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) wird, den rechtlichen Vorgaben und Regelwerken entsprechend, durch die Straßenverkehrsbehörde (Straßenverkehrsamt) erstellt und im Nachgang kontrolliert, auch durch besonders geschulte Bedienstete der Städtischen Verkehrspolizei im selben Straßenverkehrsamt. Hierbei werden regelhaft die Bedarfe der Fußgänger:innen sowie Radfahrer:innen und insbesondere auch die Barrierefreiheit berücksichtigt. Die Einbindung des Behindertenbeauftragten ist nicht vorgesehen und wäre aus Sicht des Magistrats weder praktikabel noch leistbar: Die städtische Baustellenkoordinierung durchlaufen derzeit über 7.000 Vorgänge pro Jahr, für die entsprechende VRAO zu erstellen sind - hunderte Kleinmaßnahmen wie Punktaufbrüche durch Versorgungsunternehmen kommen noch dazu. Im Jahresmittel sind täglich über 230 verkehrsrelevante Baustellen in der Stadt Frankfurt am Main zeitgleich "aktiv".
Verkehrsgefährdende Zustände an Baustellen können der Städtischen Verkehrspolizei auf den bekannten Wegen gemeldet werden. Auf Baustellenmängel kann auch über den Mängelmelder auf www.ffm.de oder die Behördenhotline 115 hingewiesen werden.
Zu 2.:
Verkehrszeichenpläne sind interne Arbeitsunterlagen, die sich zudem im Besitz der einreichenden Verkehrsabsicherungsfirmen befinden. Es handelt sich um Planwerke für die fachspezifische Bearbeitung und nicht um Bürger:inneninformationen. Bürger:innen können umfangreiche Informationen zu den Baustellen im Stadtgebiet auf www.mainziel.de sowie auf www.frankfurt.de abrufen.
Beispiel eines Meldungsdetails unter mainziel.de
Die über das städtische Verkehrsportal Mainziel öffentlich einsehbaren und über den sog. Mobilitätsdaten-Marktplatz (MDM) auch als offene Daten Dritten (wie z.B. Anbieter:innen von Navigationsdienstleistungen) zur Verfügung gestellten Informationen sind nach Ansicht des Magistrat vollkommen ausreichend und vor allem auch datenschutzkonform, wie obenstehendes Beispiel illustriert.
Zu 4.:
Hauptaufgabe der Städtischen Verkehrspolizei bleiben die vielfältigen Kontrollen des ruhenden Verkehrs, die auch in Zukunft weiterhin klar das Einsatzgeschehen dominieren werden. Daneben wurden im Jahr 2021 insgesamt 1.597 Arbeitsstellen durch die Bediensteten der Städtischen Verkehrspolizei kontrolliert. Die Arbeitsstellenkontrollen erfolgen in der Regel spätestens am Folgetag der Meldung, festgestellte Verstöße werden grundsätzlich angezeigt.
Maßnahmen der Städtischen Verkehrspolizei müssen nicht nur erforderlich und geeignet, sondern auch verhältnismäßig sein. Nur bei einer geringen Anzahl an Arbeitsstellen liegen tatsächlich derart gravierende Verstöße gegen die VRAO vor, dass eine unmittelbare Ausführung oder Ersatzvornahme angezeigt ist. Bei der überwiegenden Anzahl an Arbeitsstellenkontrollen muss den Verantwortlichen eine angemessene Frist zugestanden werden, um die Mängel eigenverantwortlich zu beseitigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Oktober 2021OFOF 198/1Auskunftsersuchen zu Sondernutzungen für Baustelleneinrichtungen im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Oktober 2021VV 198Auskunftsersuchen zu Sondernutzungen für Baustelleneinrichtungen im Ortsbezirk 1Anfrage
- 14. Februar 2022STST 378Auskunftsersuchen zu Sondernutzungen für Baustelleneinrichtungen im Ortsbezirk 1Stellungnahme
- 5. April 2022OFOF 427/1Sondernutzungen für Baustelleneinrichtungen transparent kommunizierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. April 2022OMOM 2023Sondernutzungen für Baustelleneinrichtungen transparent kommunizierenDirektanregung
- 7. Juni 2022OFOF 496/1Rad- und Fußverkehr Güterplatz in Fahrtrichtung Süden sicherer gestaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Juni 2022OMOM 2418Rad- und Fußverkehr Güterplatz in Fahrtrichtung Süden sicherer gestaltenDirektanregung
- 9. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 1985Sondernutzungen für Baustelleneinrichtungen transparent kommunizierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab