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Sondernutzungen für Baustelleneinrichtungen transparent kommunizieren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Genehmigten "Baustellen" im öffentlichen Verkehrsraum liegen unterschiedliche Voraussetzungen und Rechtsgebiete zu Grunde. Sie werden daher von unterschiedlichen Behörden genehmigt und auch die jeweiligen Kontrollen erfolgen je nach Zuständigkeit durch unterschiedliche Organisationseinheiten. Einerseits werden Anträge auf die Einrichtung einer Baustelle in Bezug auf die öffentlichen Flächen, die der Allgemeinheit zeitweise entzogen und ggf. in ihrem Zustand dauerhaft beeinträchtigt werden (z.B. durch Aufbruch), straßenrechtlich nach Hessischem Straßengesetz (HStrG) geprüft und und vermittels einer Sondernutzungerlaubnis durch die Straßenbaubehörde (Amt für Straßenbau und Erschließung) genehmigt. In vielen, aber nicht allen Fällen ist darüber hinaus auch eine straßenverkehrsrechtliche Genehmigung nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) notwendig. Diese sogenannte verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) wird, den rechtlichen Vorgaben und Regelwerken entsprechend, durch die Straßenverkehrsbehörde (Straßenverkehrsamt) erstellt und im Nachgang kontrolliert, auch durch besonders geschulte Bedienstete der Städtischen Verkehrspolizei im selben Straßenverkehrsamt. Hierbei werden regelhaft die Bedarfe der Fußgänger:innen sowie Radfahrer:innen und insbesondere auch die Barrierefreiheit berücksichtigt. Die Einbindung des Behindertenbeauftragten ist nicht vorgesehen und wäre aus Sicht des Magistrats weder praktikabel noch leistbar: Die städtische Baustellenkoordinierung durchlaufen derzeit über 7.000 Vorgänge pro Jahr, für die entsprechende VRAO zu erstellen sind - hunderte Kleinmaßnahmen wie Punktaufbrüche durch Versorgungsunternehmen kommen noch dazu. Im Jahresmittel sind täglich über 230 verkehrsrelevante Baustellen in der Stadt Frankfurt am Main zeitgleich "aktiv". Verkehrsgefährdende Zustände an Baustellen können der Städtischen Verkehrspolizei auf den bekannten Wegen gemeldet werden. Auf Baustellenmängel kann auch über den Mängelmelder auf www.ffm.de oder die Behördenhotline 115 hingewiesen werden. Zu 2.: Verkehrszeichenpläne sind interne Arbeitsunterlagen, die sich zudem im Besitz der einreichenden Verkehrsabsicherungsfirmen befinden. Es handelt sich um Planwerke für die fachspezifische Bearbeitung und nicht um Bürger:inneninformationen. Bürger:innen können umfangreiche Informationen zu den Baustellen im Stadtgebiet auf www.mainziel.de sowie auf www.frankfurt.de abrufen. Beispiel eines Meldungsdetails unter mainziel.de Die über das städtische Verkehrsportal Mainziel öffentlich einsehbaren und über den sog. Mobilitätsdaten-Marktplatz (MDM) auch als offene Daten Dritten (wie z.B. Anbieter:innen von Navigationsdienstleistungen) zur Verfügung gestellten Informationen sind nach Ansicht des Magistrat vollkommen ausreichend und vor allem auch datenschutzkonform, wie obenstehendes Beispiel illustriert. Zu 4.: Hauptaufgabe der Städtischen Verkehrspolizei bleiben die vielfältigen Kontrollen des ruhenden Verkehrs, die auch in Zukunft weiterhin klar das Einsatzgeschehen dominieren werden. Daneben wurden im Jahr 2021 insgesamt 1.597 Arbeitsstellen durch die Bediensteten der Städtischen Verkehrspolizei kontrolliert. Die Arbeitsstellenkontrollen erfolgen in der Regel spätestens am Folgetag der Meldung, festgestellte Verstöße werden grundsätzlich angezeigt. Maßnahmen der Städtischen Verkehrspolizei müssen nicht nur erforderlich und geeignet, sondern auch verhältnismäßig sein. Nur bei einer geringen Anzahl an Arbeitsstellen liegen tatsächlich derart gravierende Verstöße gegen die VRAO vor, dass eine unmittelbare Ausführung oder Ersatzvornahme angezeigt ist. Bei der überwiegenden Anzahl an Arbeitsstellenkontrollen muss den Verantwortlichen eine angemessene Frist zugestanden werden, um die Mängel eigenverantwortlich zu beseitigen.