Rad- und Fußverkehr Güterplatz in Fahrtrichtung Süden sicherer gestalten
Begründung
Fahrtrichtung Süden sicherer gestalten Vorgang: V 198/21 OBR 1; ST 378/22 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Güterplatz vor der Hochhausbaustelle diesbezüglich in südlicher Fahrtrichtung eine Fahrspur für automobilen Verkehr wegzunehmen und stattdessen einen ausreichend breiten Fußweg sowie einen Radweg/Radstreifen einrichten zu lassen. Begründung: In der ST 378 2022 erläutert der Magistrat, dass bei mehrspurigen Straßen bei einer Baustelle eine Spur entfallen soll, wenn nicht genug Platz für Fuß- und Radverkehr besteht. Zwei Fahrspuren für Autos werden an dieser Stelle nicht benötigt, zumal in der Osloer Straße als auch später in der Hafenstraße keine zweispurige Verkehrsführung besteht. Stattdessen ist die Situation für Fußgehende und Radfahrende an dieser Stelle derzeit eine Zumutung und führt wegen der zu geringen Breite (<1,5m) und den konfusen Bodenbeschriftungen immer wieder zu Konflikten und entspricht es nicht den eigenen Vorgaben der Stadt Frankfurt. Foto: Manuel Denkwitz