Einhaltung von Sicherheit und Ordnung im Bereich des Anwesens Große Rittergasse 45 in Alt-Sachsenhausen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die beschriebene Situation ist dem Magistrat bekannt. Die Zuständigkeit für die Kontrollen liegt jedoch federführend beim 8. Polizeirevier, das regelmäßig und entschlossen Überprüfungen durchführt. Unterstützend wurden in der Vergangenheit bereits Kontrollen durch die Stadtpolizei durchgeführt, deren Bedienstete festgestelltes Fehlverhalten ebenfalls konsequent sanktioniert haben. Um die Sicherheit und Ordnung in diesem Bereich weitestgehend gewährleisten zu können, wäre eine durchgängige Überwachung vor Ort erforderlich. Dies umzusetzen kann weder von der Landes- noch der Stadtpolizei geleistet werden.