Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verbesserung der Situation am Affentorplatz

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

10.11.2021

Antrag Ortsbeirat

Verbesserung der Situation am Affentorplatz

Details im PARLIS OF_254-5_2021
26.11.2021

Anregung Ortsbeirat

Verbesserung der Situation am Affentorplatz

Details im PARLIS OM_1193_2021
14.10.2022

Stellungnahme des Magistrats

Verbesserung der Situation am Affentorplatz

Details im PARLIS ST_2388_2022
18.10.2022

Antrag Ortsbeirat

Zugespitzte Situation in Alt-Sachsenhausen - Problemursachen aufklären

Details im PARLIS OF_573-5_2022
18.10.2022

Antrag Ortsbeirat

Aktionsplan für Alt-Sachsenhausen jetzt!

Details im PARLIS OF_574-5_2022
04.11.2022

Anregung Ortsbeirat

Aktionsplan für Alt-Sachsenhausen jetzt!

Details im PARLIS OM_3048_2022
04.11.2022

Auskunftsersuchen

Zugespitzte Situation in Alt-Sachsenhausen - Problemursachen aufklären

Details im PARLIS V_540_2022

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1193 entstanden aus Vorlage: OF 254/5 vom 10.11.2021

Betreff: Verbesserung der Situation am Affentorplatz
Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung eines Urinals oder einer öffentlichen Toilette am Affentorplatz zu prüfen. Er wird um die Umsetzung der Zusage gebeten. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, einen Austausch oder eine Verlegung der Lavasteine unter den zwei Bäumen vor dem Affentorplatz 8 zu prüfen und berichten , um ein Verkeilen des Notausgangs der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main zu vermeiden.

Begründung:

Bei der Neugestaltung des Platzes wurde der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main die Einrichtung eines Müllplatzes zugesagt, jedoch nicht umgesetzt. Am Affentorplatz kommt es täglich zu Alkoholkonsum. Außerdem wird der Platz von Obdachlosen aufgrund der Nähe der Avetorstubb stark genutzt. Ohne ein gut erreichbares Urinal oder einer öffentlichen Toilette werden, zum Ärger der Anlieger, verschiedene Stellen am Affentorplatz als Toilette genutzt. Der Müllplatz trägt ebenfalls zur Sauberkeit des Platzes bei, außerdem kann der bisher verendete Platz wie vorgesehen für die Lagerung von Spielgeräten genutzt werden. Die Lavasteine liegen auf dem Wurzelbereich zweier Bäume und verkeilen den Notausgang, was für die reibungslose Nutzung nicht akzeptabel ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2388 Antrag vom 18.10.2022, OF 573/5 Antrag vom 18.10.2022, OF 574/5 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3048
Auskunftsersuchen vom 04.11.2022, V 540
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme