Aktionsplan für Alt-Sachsenhausen jetzt!
Antrag
- Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, einen Aktionsplan vorzulegen, der geeignet ist, ein friedliches soziales Miteinander und einen Ausgleich der vielfältigen Nutzungen in Alt-Sachsenhausen langfristig sicherzustellen.
- Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, bei der Erstellung des Aktionsplans insbesondere die folgenden Handlungsmittel zu prüfen bzw. zu beachten: a) Unangekündigte, konzertierte Aktionen in Kooperation von Stadtpolizei und Landespolizei zur spürbaren punktuellen Erhöhung des Vollzugsdrucks an einzelnen Tagen/Abenden b) Erhöhung der Verwarngelder für Vermüllung und Verrichtung der Notdurft in der Öffenlichkeit c) Bei der Ausschreibung des Paradieshofs darauf zu achten, dass die zukünftige Nutzung die Lebens- und Aufenthaltsqualität im Viertel erhöht und diversere Nutzungsmöglichkeiten (Kultur, Cafès) auch tagsüber angeboten werden. d) Bei der Neuzulassung von Gewerbebetrieben, darauf zu achten, dass diese die bestehenden Gefahren nicht verstärken (insbesondere keine weitere Zulassung von Kiosken, die überwiegend alkoholische Getränke zum Verkauf anbieten).
- Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, nach Fertigstellung des Aktionsplans bis zum Frühjahr 2023 eine Informationsveranstaltung zur Vorstellung des Aktionsplans anzuberaumen.
Begründung
Die Antragsteller wünschen sich, dass Alt-Sachsenhausen ein lebendiges Ausgehviertel bleibt. In den vergangenen Jahren hat sich die Situation für Anwohner und Gewerbetreibende jedoch zusehends verschlechtert. Alt-Sax gilt vielen Sachsenhäusern und Frankfurtern zunehmend als Problemviertel. Der Ortsbeirat hat in der Vergangenheit viele Einzelanträge gestellt und damit auf die zahlreichen Beschwerden von Bürgern reagiert, die ihren berechtigten Unmut über die gegenwärtige Situation gegenüber dem Ortsbeirat zum Ausdruck gebracht haben. Wiederholt haben Anwohner von Sachsenhausen in den Bürgerfragestunden des Ortsbeirats von Fäkalien und Vermüllung in ihren Hauseingängen und auf den Straßen sowie nächtlichen Ruhestörungen, die über das zumutbare Maß hinausgehen, berichtet. Neben den Anwohnern, die in der Regel großes Verständnis für den lebhaften Charakter des Viertels aufbringen, müssen gerade auch die Gewerbetreibenden geschützt werden, die in der großen Mehrheit ihre Betriebe verantwortungsvoll führen und langfristig befürchten müssen unter einem zunehmenden Verlust der Lebens- und Aufenthaltsqualität im Viertel zu leiden. Diese dürfen nicht für das Verhalten einzelner mit in die Haftung genommen werden, insbesondere nicht durch eine Sperrstunde. Die anzustrebenden Maßnahmen müssen deshalb zielgerichtet sein und diejenigen treffen, die sich rechts- oder ordnungswidrig verhalten. Mittlerweile zeigt sich, dass ohne ein planvolles Vorgehen eine langfristige Lösung der Probleme nicht erreicht werden kann.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme