Einhaltung von Sicherheit und Ordnung im Bereich des Anwesens Große Rittergasse 45 in Alt-Sachsenhausen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, die Sicherheit und Ordnung im Bereich der Großen Rittergasse 45 in Alt-Sachsenhausen zu gewährleisten. Dies ist notwendig, da die Anwohner unter nächtlichen Belästigungen leiden und eine Nachtruhe kaum möglich ist.
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Thema Sicherheit verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, durch entsprechende Überprüfung durch das Ordnungsamt (Task Force) die Sicherheit und Ordnung im Bereich des Anwesens Große Rittergasse 45 in Alt-Sachsenhausen zu gewährleisten.
Begründung
Das Anwesen in der Großen Rittergasse 45 in Alt-Sachsenhausen befindet sich in einem toten Winkel. Da dieser Ort von der Großen Rittergasse aus nicht einsehbar ist, dient er als Rückzugsort vieler feiernder Menschen. Die Fensterbank des Anwesens wird gerne als Partytheke benutzt. Da sich die aggressive Stimmung in diesem Bereich leider stärker entwickelt hat, kommt es zurzeit vermehrt zu nächtlichen Schlägen gegen die Haustür, Sturmklingeln, Zertreten von Fahrrädern, Zerschlagen von Blumentöpfen, Werfen von Backsteinen und Flaschen, Umwerfen von Mülltonnen sowie Urinieren und Erbrechen vor der Haustür. Die dortigen Anwohner leiden sehr stark unter dieser Belästigung. Eine Nachtruhe ist kaum möglich. Der Aufenthalt draußen wird als problematisch angesehen. Hier muss Abhilfe geschaffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. April 2022Sie sind hierOFOF 429/5Einhaltung von Sicherheit und Ordnung im Bereich des Anwesens Große Rittergasse 45 in Alt-SachsenhausenOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 6. Mai 2022OMOM 2140Einhaltung von Sicherheit und Ordnung im Bereich des Anwesens Große Rittergasse 45 in Alt-SachsenhausenDirektanregung
- 29. August 2022Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1942Einhaltung von Sicherheit und Ordnung im Bereich des Anwesens Große Rittergasse 45 in Alt-SachsenhausenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme