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Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden in Nieder-Erlenbach

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat begrüßt die Anregung und wird die genannten drei Standorte beim weiteren Ausbau von Photovoltaik(PV)-Anlagen auf städtischen Dachflächen vorrangig berücksichtigen, da die Flachdächer hinsichtlich der Verschattungssituation gut geeignet erscheinen. Deshalb soll zunächst eine bautechnische Überprüfung und eine Ertragsberechnung vorgenommen werden. Eine Volleinspeisung des erzeugten Stroms in das öffentliche Netz ist unter den aktuellen Rahmenbedingungen kaum wirtschaftlich. Daher ist anzustreben, dass ein Teil des erzeugten Stroms in den Gebäuden direkt verbraucht wird. Die Mainova AG bietet hierfür ein "Nutzerstrom"- und ein "Eigenstrom"-Modell an. Das "Nutzerstrom"-Modell sieht die Pachtung des Daches sowie die Installation und das Betreiben der PV-Anlage durch die Mainova AG vor. Der erzeugte Strom wird hierbei in erster Linie durch die Liegenschaft vor Ort verbraucht und lediglich der überschüssige PV-Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist. Zur Sicherung der Investition ist es hierbei nötig, dass sich der Magistrat über den gesamten Investitionszeitraum vertraglich zur Abnahme des Stromes verpflichtet. Im "Eigenstrom"-Modell pachtet die Mainova AG das Dach, installiert und finanziert die PV-Anlage. Allerdings obliegen die aus dem Betrieb der PV-Anlage resultierenden Pflichten und die Verwendung des erzeugten Stroms vollumfänglich dem Pächter. Die Kindertagesstätte "Mühleninsel" fällt in die Zuständigkeit des Magistrats. Die Kindertagesstätte Niedererlenbach wird jedoch nicht von der Stadt Frankfurt a. M. selbst genutzt, sondern ist an einen externen Träger vergeben. Daher kann der von einer PV-Anlage erzeugte Strom nicht selbst verbraucht werden, sondern muss vollständig in das öffentliche Netz eingespeist werden. Bei den wirtschaftlichen Randbedingungen des Jahres 2011 wäre nur eine PV-Anlage mit einem signifikanten Eigenverbrauchsanteil wirtschaftlich gewesen. Bei Berücksichtigung der Wartungskosten für die PV-Anlage wäre eine Volleinspeisung ins Netz für die Stadt Frankfurt am Main nicht wirtschaftlich gewesen. Deshalb hat man wegen des Wirtschaftlichkeitsgebotes der Gemeindehaushaltsordnung damals auf die PV-Anlage verzichtet. Inzwischen haben sich die Rahmenbedingungen jedoch verändert, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die PV-Anlage jetzt auf der Kindertagesstätte umgesetzt werden kann. Hier soll eine bautechnische Untersuchung insbesondere der Dachstatik vorgenommen werden. Falls ausreichende Lastreserven vorhanden sind, könnte hier eine PV-Anlage errichtet werden. Das SAALBAU Bürgerhaus Nieder-Erlenbach fällt in die Zuständigkeit der ABG Frankfurt Holding AG. Die Prüfung der Dachflächen für die Montage einer PV-Anlage hat Anfang 2018 stattgefunden. Aufgrund der Dachaufbauten (zwei Lüftungsanlagen) und der Blitzschutzanlage hätte nur eine kleinere Anlage (< 20 kWpeak) installiert werden können. Auch wurde damals ein Teil der Dachfläche als sanierungsbedürftig eingeschätzt. Derzeit wird die Lüftungstechnik saniert, eine der Lüftungsanlagen kann entfallen. Nach Abschluss dieser Maßnahme steht mehr Dachfläche zur Verfügung. Unter den dann geänderten Voraussetzungen können die zur Verfügung stehenden Flächen erneut bewertet werden.

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