Solaranlagen auf städtischen Dachflächen in Nieder-Erlenbach
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 26.11.2019, V 1496 entstanden aus Vorlage: OF 250/13 vom 11.11.2019
Betreff: Solaranlagen auf städtischen Dachflächen in Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird Folgendes gefragt:
- Verfügen die Bestandsgebäude der Stadt Frankfurt am Main bzw. deren Gesellschaften im Nieder-Erlenbacher Ortsbezirk über Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie ( z. B. Kitas, Grundschule und Bürgerhaus) und wie ist deren Verteilung? (Es wird um eine Aufstellung gebeten.)
- Falls noch nicht, wird die Stadt Frankfurt am Main in naher Zukunft
- a)solche Anlagen auf ihren Gebäuden errichten oder errichten lassen, bzw.
- b)ihre städtische Gesellschaft dazu bewegen, die Gebäude mit Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie auszustatten?
- Falls dies weder in naher Zukunft geplant sein sollte bzw. nicht angestrebt wird, welche Gründe sprechen derzeit bei den genannten Gebäuden gegen die Errichtung von Solaranlagen? Begründung: Die Frankfurter Klimaallianz will einen Klimaschutzfonds gründen. So heißt es in den Vereinbarungen Klimaallianz "Wir bauen einen städtischen Klimaschutzfonds auf, der zur Finanzierung von emissionsmindernden Maßnahmen in städtischen Bestandsgebäuden genutzt wird." Das ist durchaus zu begrüßen. Es gibt zusätzlich die Möglichkeit, ohne städtische Investition Fotovoltaikanlagen durch Dritte errichten und betreiben zu lassen, wie z. B. auf dem Bildungs- und Kulturzentrum (BIKUZ) in Höchst und auf etlichen Frankfurter Schulen. Dazu hat die Stadt das Dach an je einen Investor vermietet. Mancher Investor sucht und unterstützt Teilnehmer vor Ort, so dass die Fotovoltaikanlage ein Bürgersonnenkraftwerk wird. Der erzeugte Strom wird direkt über einen eigenen Zähler in das Hausnetz eingespeist. Zusätzlich benötigter Strom wird ganz normal aus der öffentlichen Versorgung bezogen. An den Bürgersonnenkraftwerken bietet die Stadt sogar Elektrotankstellen an. Diese dezentrale Stromerzeugung bietet die Möglichkeit, relativ nah am Endverbraucher nachhaltige Energie zu fördern und stellt damit einen wichtigen Teil zur Energiewende dar. Auch Nieder-Erlenbach möchte seinen Teil zu einer emissionsfreien Energiewirtschaft beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 11. November 2019OFOF 250/13Solaranlagen auf städtischen Dachflächen in Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. November 2019Sie sind hierVV 1496Solaranlagen auf städtischen Dachflächen in Nieder-ErlenbachAnfrage
- 6. März 2020STST 468Solaranlagen auf städtischen Dachflächen in Nieder-ErlenbachStellungnahme
- 5. Mai 2020OFOF 266/13Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden in Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, BFF, FDP
- 26. Mai 2020OMOM 6072Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden in Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 21. August 2020STST 1479Solaranlagen auf städtischen Dachflächen in Nieder-ErlenbachStellungnahme
- 12. Oktober 2020STST 1825Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden in Nieder-ErlenbachStellungnahme
- 14. November 2022OFOF 100/13Installation von Fotovoltaik auf öffentlichen Gebäuden in Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. November 2022VV 556Installation von Fotovoltaik auf öffentlichen Gebäuden in Nieder-ErlenbachAnfrage
- 17. April 2023OFOF 114/13Haushalt 2023 Installation von Fotovoltaik auf dem Bürgerhaus Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. April 2023Antwort des Magistrats · nach 181 WochenSTST 994Installation von Fotovoltaik auf öffentlichen Gebäuden in Nieder-ErlenbachStellungnahme
- 2. Mai 2023OMOM 3898Bürgersolaranlagen auf öffentlichen GebäudenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen