Bürgersolaranlagen auf öffentlichen Gebäuden
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 13 fordert den Magistrat auf, Informationen zur Errichtung von Bürgersolaranlagen auf öffentlichen Gebäuden bereitzustellen. Dies geschieht, um interessierten Bürgern und Vereinen den Zugang zu Informationen zu erleichtern und die Zusammenarbeit mit der Stadt zu klären.
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Zur Obermühle — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Fahrverbot in der Gasse zum Kindergarten26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Drängelgitter entlang der Straße Zur Obermühle27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Baugebiet „Grillmayer“ Zur Obermühle05.11.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Zur Obermühle per E-MailAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, darüber zu informieren, in welcher Weise interessierte Bürger und Vereine Informationen zur Errichtung von Bürgersolaranlagen auf öffentlichen Gebäuden anfordern können. Dabei sollen folgende Fragen beantwortet werden:
- Wie können Bürgersolaranlagen in Zusammenarbeit mit der Stadt angestoßen werden?
- Wie ist es möglich, Informationen über geeignete Dachflächen zu bekommen und wie würde eine Installation genau ablaufen?
- Welche Ansprechpartner bei der Stadt sind bei der Planung solcher Projekte behilflich?
- Eignet sich eines der in der Stellungnahme vom 28.04.2023, ST 994, vorgeschlagenen Dächer zur Errichtung von Bürgersolaranlagen?
Begründung
Vor einigen Monaten versuchten interessierte Bürger vom Amt für Bau und Immobilien Informationen über die Dachfläche der Kita Mühleninsel in der Straße Zur Obermühle zu bekommen, um dort die Installation einer Bürgersolaranlage zu initiieren. Das Amt für Bau und Immobilien hat die entsprechende Anfrage mit dem Verweis auf den Ortsbeirat nicht beantwortet. Da es unmöglich ist, direkt Informationen von den zuständigen Ämtern zu bekommen, ist es nunmehr notwendig, seitens des Ortsbeirats zu klären, wie denn die gewünschten Bürgersolaranlagen auf öffentlichen Gebäuden durch Privatleute und Vereine mit der Stadt vorzubereiten sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. November 2019VV 1496Solaranlagen auf städtischen Dachflächen in Nieder-ErlenbachAnfrage
- 6. März 2020STST 468Solaranlagen auf städtischen Dachflächen in Nieder-ErlenbachStellungnahme
- 5. Mai 2020OFOF 266/13Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden in Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, BFF, FDP
- 26. Mai 2020OMOM 6072Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden in Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 21. August 2020STST 1479Solaranlagen auf städtischen Dachflächen in Nieder-ErlenbachStellungnahme
- 12. Oktober 2020STST 1825Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden in Nieder-ErlenbachStellungnahme
- 14. November 2022OFOF 100/13Installation von Fotovoltaik auf öffentlichen Gebäuden in Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. November 2022VV 556Installation von Fotovoltaik auf öffentlichen Gebäuden in Nieder-ErlenbachAnfrage
- 17. April 2023OFOF 114/13Haushalt 2023 Installation von Fotovoltaik auf dem Bürgerhaus Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. April 2023OFOF 117/13Bürgersolaranlagen auf öffentlichen GebäudenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. April 2023STST 994Installation von Fotovoltaik auf öffentlichen Gebäuden in Nieder-ErlenbachStellungnahme
- 2. Mai 2023Sie sind hierOMOM 3898Bürgersolaranlagen auf öffentlichen GebäudenDirektanregung
- 28. August 2023Antwort des Magistrats · nach 196 WochenSTST 1782Bürgersolaranlagen auf öffentlichen GebäudenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats