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Dachreparatur und gleichzeitige Installation von Fotovoltaik auf dem Bürgerhaus Nieder-Erlenbach

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

26.05.2020

Anregung Ortsbeirat

Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden in Nieder-Erlenbach

Details im PARLIS OM_6072_2020
12.10.2020

Stellungnahme des Magistrats

Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden in Nieder-Erlenbach

Details im PARLIS ST_1825_2020
17.04.2023

Antrag Ortsbeirat

Dachreparatur und gleichzeitige Installation von Fotovoltaik auf dem Bürgerhaus Nieder-Erlenbach

Details im PARLIS OF_115-13_2023
02.05.2023

Anregung Ortsbeirat

Dachreparatur und gleichzeitige Installation von Fotovoltaik auf dem Bürgerhaus Nieder-Erlenbach

Details im PARLIS OM_3897_2023
06.05.2024

Stellungnahme des Magistrats

Dachreparatur und gleichzeitige Installation von Fotovoltaik auf dem Bürgerhaus NiederErlenbach

Details im PARLIS ST_849_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3897 entstanden aus Vorlage: OF 115/13 vom 17.04.2023

Betreff: Dachreparatur und gleichzeitige Installation von Fotovoltaik auf dem Bürgerhaus Nieder-Erlenbach
Vorgang: OM 6072/20 OBR 13; ST 1825/20 Der Magistrat wird gebeten, die Saalbau Betriebsgesellschaft mbH aufzufordern, das reparaturanfällige Flachdach des Nieder-Erlenbacher Bürgerhauses umgehend abzudichten und gleichzeitig mit einer als zusätzliche Dichtfläche wirkenden Fotovoltaikanlage zu versehen.

Begründung:

Seit geraumer Zeit ist das reparaturanfällige Flachdach des Bürgerhauses, nach erfolgter Sanierung vor wenigen Jahren, erneut undicht. Die augenscheinlich einzige Reaktion ist das Aufstellen von Eimern, um zumindest den Schaden am Parkett der Halle zu minimieren. Es sind bereits Stimmen zu hören, dass hier ein bewusstes Schädigen der Substanz zu vermuten ist, um das Bürgerhaus früher oder später als "nicht mehr sanierbar" zum Abriss und das Grundstück zur neuen Bebauung freigeben zu können. Eine dauerhafte, innovative Sanierung des anfälligen Flachdaches des Bürgerhauses könnte durch ein Pultdach, auf welches als Dachfläche eine Fotovoltaikanlage installiert wird, durchgeführt werden. Die Installation einer Fotovoltaikanlage wurde mit der Stellungnahme vom 12.10.2020, ST 1825, bereits vorrangig durch den Magistrat zugesagt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.05.2020, OM 6072
Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1825 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 849
Beratung im Ortsbeirat: 13

Beratungsergebnisse:

23. Sitzung des OBR 13 am 12.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 13 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 13 am 28.11.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 13 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 13 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 13 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 13 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-40