Betreff: Dachreparatur und gleichzeitige Installation von Fotovoltaik auf dem Bürgerhaus Nieder-Erlenbach
/20 OBR 13; ST 1825/20 Der Magistrat wird gebeten, die Saalbau Betriebsgesellschaft mbH aufzufordern, das reparaturanfällige Flachdach des Nieder-Erlenbacher Bürgerhauses umgehend abzudichten und gleichzeitig mit einer als zusätzliche Dichtfläche wirkenden Fotovoltaikanlage zu versehen.
Seit geraumer Zeit ist das reparaturanfällige Flachdach des Bürgerhauses, nach erfolgter Sanierung vor wenigen Jahren, erneut undicht. Die augenscheinlich einzige Reaktion ist das Aufstellen von Eimern, um zumindest den Schaden am Parkett der Halle zu minimieren. Es sind bereits Stimmen zu hören, dass hier ein bewusstes Schädigen der Substanz zu vermuten ist, um das Bürgerhaus früher oder später als "nicht mehr sanierbar" zum Abriss und das Grundstück zur neuen Bebauung freigeben zu können. Eine dauerhafte, innovative Sanierung des anfälligen Flachdaches des Bürgerhauses könnte durch ein Pultdach, auf welches als Dachfläche eine Fotovoltaikanlage installiert wird, durchgeführt werden. Die Installation einer Fotovoltaikanlage wurde mit der Stellungnahme vom
12.10.2020, ST 1825, bereits vorrangig durch den Magistrat zugesagt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.05.2020, OM 6072
Stellungnahme des Magistrats vom
12.10.2020, ST 1825 Stellungnahme des Magistrats vom
06.05.2024, ST 849
Beratung im Ortsbeirat: 13
Beratungsergebnisse:
23. Sitzung des OBR 13 am 12.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 13 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 13 am 28.11.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 13 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 13 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 13 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 13 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-40