Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Hochbunker am Marbachweg kaufen und für weitere Nutzung als Musikprobestätte erhalten

Vorlagentyp: STMagistrat
104 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat plant, den Hochbunker am Marbachweg zu erwerben und als Musikprobestätte zu erhalten. Aufgrund baurechtlicher Mängel kann die Nutzung jedoch nicht aufrechterhalten werden, weshalb alternative Bunker in der Stadt für die Musiker vorbereitet werden sollen. Dies soll helfen, die Musiker während der Sanierungszeit zu unterstützen und gleichzeitig Kosten zu sparen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Lassallestraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.12.2025.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Lassallestraße per E-Mail

Stellungnahme des Magistrats

Bereits im Oktober hat der Magistrat Gespräche mit der Eigentümerin des Bunkers Marbachweg, der Bundesimmobilienanstalt (BImA) aufgenommen mit dem kurzfristigen Ziel der Fortführung der Nutzung des Bunkers als Musikbunker und dem mittelfristigen Ziel des Erwerbs. Diese Gespräche wurden in den darauffolgenden Wochen auf verschiedenen Ebenen intensiviert. Einen Verkauf der Liegenschaft beabsichtigt die BImA nach eigener Aussage kurzfristig nicht, sodass auch der Erwerb bzw. die Ausübung eines Vorkaufsrechts nicht in Betracht kam.

Zwischenzeitlich zeichnete sich jedoch ein für alle Seiten positiver Lösungsansatz ab. Demnach wollte die BImA zunächst auf eigene Kosten die unbedingt notwendigen brandschutztechnischen Ertüchtigungen vornehmen und es so ermöglichen, den Bunker zunächst interimsweise als Musikbunker weiter zu betreiben. Die ausgesprochenen Kündigungen für die aktuell Nutzenden sollten zurückgenommen und der Musikbunker in der bestehenden Form für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren weiter an die bisherigen Mieter/Musiktreibenden überlassen werden.

Wie die BImA der Stadt Frankfurt am Main zwischenzeitlich mitteilte, kann diese befristete Weiternutzung aufgrund des schlechten Zustands des Gebäudes aus baurechtlichen Gründen nicht aufrechterhalten werden. Die BImA informierte darüber, seit Dezember im Rahmen mehrerer Begehungen und mit verschiedenen Fachleuten Möglichkeiten gesucht zu haben, einen brand- und baurechtlich zulässigen Zustand im Gebäude herzustellen. Dabei seien Probleme zutage getreten, die über die ursprünglich bekannten Brandschutzmängel erheblich hinausgingen. Die für die Umbauarbeiten zuständige hessische Landesbauverwaltung, der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, habe deshalb gegenüber der BImA ein vollständiges Nutzungsverbot verfügt, bis die relevanten Mängel beseitigt seien. Ein Weiterbetrieb sei der BImA unter diesen Umständen rechtlich nicht möglich.

Insbesondere die Elektroanlage im Bunker bereite unüberwindliche Probleme, da sie im Laufe der Jahrzehnte verschiedentlich durch Nutzer des Bunkers ohne entsprechende Genehmigungen verändert wurde und dadurch die Zulässigkeit der Nutzung sowie der Bestandsschutz als Altanlage erloschen sei. Bau- und Brandschutzrechtlich sei dies nur durch einen kompletten Austausch zu beheben, was intensive Vorplanungen, hohe Kosten und eine Räumung des Gebäudes durch die Nutzer voraussetze. Ähnliche Probleme seien auch hinsichtlich der baurechtlich vorgeschrieben Gebäudebelüftung aufgetreten. Auch hier sei nach jetzigem Kenntnisstand ein Komplettumbau des Gebäudes für eine rechtlich zulässige Weiternutzung erforderlich. Da die BImA den Bunker nach Ablauf der drei Jahre ohnehin abbrechen und durch den Neubau bezahlbaren Wohnraums ersetzen werde, sei ein solch umfangreicher Umbau, der einen großen Teil des Verlängerungszeitraums in Anspruch nähme, aus Sicht der BImA nicht sinnvoll.

Die BImA sicherte dem Magistrat jedoch zu, dass die Räume in dem Bunker Marbachweg nicht sofort geräumt werden müssten, sodass Musikschaffende zumindest die Möglichkeit der Suche nach einer geeigneten Zwischenlagerungsmöglichkeit erhielten.

Den ursprünglich zugesagten Interimszeitraum wollte die Stadt Frankfurt am Main nutzen, um einen bereits in ihrem Eigentum stehenden Hochbunker brandschutzrechtlich und baulich zu ertüchtigen, so dass die betroffenen Musikerinnen und Musiker bis zum Ablauf des Mietvertrages in drei Jahren geordnet in einen stadteigenen Bunker umziehen können. Vor dem Hintergrund der aktuell angespannten wirtschaftlichen Lage kann so der Kaufpreis für einen weiteren Hochbunker eingespart werden.

Von den 8 Bunkeranlagen im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main sind aufgrund der Größe und der Lage 2 Bunker vorrangig für eine Ertüchtigung und Nutzung als Musikbunker geeignet. Hierbei handelt es sich zum einen um den Bunker in der Lassallestraße 2a und den Bunker in der Küferstraße 7, wobei das Objekt Lassallestr. 2a zunächst priorisiert wird. Beide Anlagen sind stark sanierungsbedürftig und müssen für eine Nutzung als Musikbunker wie der Bunker der BImA im Marbachweg sowohl brandschutztechnisch als auch baurechtlich hergerichtet und genehmigt werden. Die Kosten für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen werden für beide Objekte auf jeweils bis zu 3,5 Mio. Euro geschätzt. Der benötigte Zeitraum wird aktuell mit 3-5 Jahren veranschlagt - abhängig von den etwaigen Auflagen zur Ertüchtigung sowie der Bereitstellung der erforderlichen Mittel. Entsprechende Abstimmungsgespräche zu Rahmenbedingungen und Auflagen einer Ertüchtigung der Ersatzobjekte sowie zur Verfügung stehender Budgets werden aktuell zwischen den beteiligten Dezernaten und Fachämtern geführt. Die Sanierung soll im Hinblick auf die Probleme der Musikerinnen und Musiker im Marbachweg schnellstmöglich umgesetzt werden.

Andere Ausweichflächen, die als Proberaum genutzt werden können, stehen dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main nicht zur Verfügung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. November 2021OFOF 139/9Hochbunker am Marbachweg kaufen und für die weitere Nutzung als Musikprobestätte erhaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, LINKE.
  2. 4. November 2021OMOM 1062Hochbunker am Marbachweg kaufen und für die weitere Nutzung als Musikprobestätte erhaltenDirektanregung
  3. 14. März 2022STST 669Hochbunker am Marbachweg kaufen und für die weitere Nutzung als Musikprobestätte erhaltenStellungnahme
  4. 13. Juni 2022Sie sind hier
    STST 1387Hochbunker am Marbachweg kaufen und für weitere Nutzung als Musikprobestätte erhalten
    Stellungnahme
  5. 27. September 2022OFOF 345/9Zukunft des Bunkers am MarbachwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 13. Oktober 2022OMOM 2916Zukunft des Bunkers am MarbachwegDirektanregung
  7. 28. April 2023STST 993Zukunft des Bunkers am MarbachwegStellungnahme
  8. 18. Mai 2023OFOF 548/9Marbachbunker im Ortsbezirk 9: Der Magistrat antwortet, aber viele Fragen bleiben offenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  9. 1. Juni 2023VV 671Marbachbunker im Ortsbezirk 9: Der Magistrat antwortet, aber viele Fragen bleiben offenAnfrage
  10. 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 104 WochenSTST 2253Marbachbunker im Ortsbezirk 9: Der Magistrat antwortet, aber viele Fragen bleiben offenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen