Hochbunker am Marbachweg kaufen und für die weitere Nutzung als Musikprobestätte erhalten
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Hochbunker am Marbachweg zu kaufen und für die Nutzung als Musikprobestätte zu erhalten. Dies ist notwendig, da der Hauptmieter gekündigt wurde und der Brandschutz des Bunkers verbessert werden muss, um ihn für Kulturschaffende nutzbar zu machen.
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Thema Wohnen verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, sein Vorkaufsrecht auszuüben und den Hochbaubunker am Marbachweg 295 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu übernehmen und ihn brandschutztechnisch so zu ertüchtigen, dass er weiterhin als Ort für Kulturschaffende zur Verfügung gestellt werden kann. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mögliche Schritte einzuleiten, um den Mietern neue Mietverhältnisses zu ermöglichen.
Begründung
Mitte September wurde dem Hauptmieter des sog. Musikbunkers durch die Eigentümerin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zum Jahresende gekündigt, mit der Begründung, dass der Musikbunker erhebliche sicherheits- und brandschutzrelevante Mängel aufweise, und eine Brandschutzsanierung zu teuer käme. Betroffen von der Kündigung sind 40 bis 50 Untermietparteien, darunter ein Musikstudio. Um den Musikbunker als Ort für Kulturschaffende erhalten zu können, müsste der Brandschutz ertüchtigt werden. Dies liegt im Interesse der kommunalen Kulturförderung. Die BImA will die Verwertung ansteuern und bietet dann regelmäßig zuerst den Kommunen die entbehrliche Liegenschaft an, deshalb sollte die Stadt den für die Musikschaffenden und die städtische Infrastruktur an Tonstudios und Proberäumen so wichtigen Musikbunker ankaufen und brandschutztechnisch ertüchtigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. November 2021Sie sind hierOMOM 1062Hochbunker am Marbachweg kaufen und für die weitere Nutzung als Musikprobestätte erhaltenDirektanregung
- 4. November 2021OFOF 139/9Hochbunker am Marbachweg kaufen und für die weitere Nutzung als Musikprobestätte erhaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, LINKE.
- 14. März 2022STST 669Hochbunker am Marbachweg kaufen und für die weitere Nutzung als Musikprobestätte erhaltenStellungnahme
- 13. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1387Hochbunker am Marbachweg kaufen und für weitere Nutzung als Musikprobestätte erhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats