Hochbunker am Marbachweg kaufen und für die weitere Nutzung als Musikprobestätte erhalten
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat hat beschlossen, den Magistrat zu beauftragen, das Vorkaufsrecht für den Hochbunker am Marbachweg auszuüben und diesen für die Nutzung als Musikprobestätte zu erhalten. Dies geschieht im Interesse der kommunalen Kulturförderung und zur Sicherstellung der Mietverhältnisse für die betroffenen Kulturschaffenden.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sein Vorkaufsrecht auszuüben und den Hochbaubunker am Marbachweg 295 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zu übernehmen und ihn brandschutztechnisch so ertüchtigen, dass er weiterhin als Ort für Kulturschaffende zur Verfügung gestellt werden kann. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mögliche Schritte einzuleiten, um den Mietern eine Fortsetzung ihres Mietverhältnisses zu ermöglichen.
Begründung
Mitte September wurde dem Hauptmieter des sog. Musikbunkers durch die Eigentümerin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zum Jahresende gekündigt, mit der Begründung, dass der Bunker erhebliche sicherheits- und brandschutzrelevante Mängel aufweise, und eine Brandschutzsanierung zu teuer käme. Betroffen von der Kündigung sind 40-50 Untermietparteien, darunter ein Musikstudio. Um den Bunker als Ort für Kulturschaffende erhalten zu können, müsste der Brandschutz ertüchtigt werden. Dies liegt im Interesse der kommunalen Kulturförderung. Die BIMA will die Verwertung ansteuern und bietet dann regelmäßig zuerst den Kommunen die entbehrliche Liegenschaft an. Deshalb sollte die Stadt den für die Musikschaffenden und die städtische Infrastruktur an Tonstudios und Proberäumen so wichtigen Musikbunker ankaufen und brandschutztechnisch ertüchtigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. November 2021OMOM 1062Hochbunker am Marbachweg kaufen und für die weitere Nutzung als Musikprobestätte erhaltenDirektanregung
- 4. November 2021Sie sind hierOFOF 139/9Hochbunker am Marbachweg kaufen und für die weitere Nutzung als Musikprobestätte erhaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, LINKE.
- 14. März 2022STST 669Hochbunker am Marbachweg kaufen und für die weitere Nutzung als Musikprobestätte erhaltenStellungnahme
- 13. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1387Hochbunker am Marbachweg kaufen und für weitere Nutzung als Musikprobestätte erhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und BFF