Marbachbunker im Ortsbezirk 9: Der Magistrat antwortet, aber viele Fragen bleiben offen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 9 fordert den Magistrat auf, detaillierte Informationen über die Zukunft des Marbachbunkers bereitzustellen. Es bestehen Unklarheiten über die Kommunikation mit der BImA und die Möglichkeiten einer Umnutzung des Bunkers. Ziel ist es, eine transparente Klärung der Situation zu erreichen.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu erteilen,
a) warum er die differenzierte Anfrage des Ortsbeirats nur so oberflächlich mit Verweis auf die BImA beantwortet, wenn Teile der Fragestellungen auch völlig unabhängig von dieser zu beantworten wären. So hat der Ortsbeirat mit seinen Fragestellungen in der OM 2916/22 nicht nur in Erfahrung bringen wollen, welche Qualität der Austausch des Magistrats mit der BImA hat, sondern auch, welche Einschätzung er unabhängig von der BImA zu Fragestellungen für eine mögliche Befreiung des im Bebauungsplan festgeschriebenen Gemeinbedarfs hat und wie er sich zu Überlegungen positioniert, diesen für eine Wohn- und Kulturelle Nutzung umzubauen. Er bittet den Magistrat darum, sich dazu Ämterübergreifend abzustimmen und diese Antwort nachzuholen.
b) wie sich die Antwort des Magistrats (ST 993) auf die Anfrage des Ortsbeirats, in der er berichtet, dass "gemäß einer aktuellen Auskunft der Bundesanstalt für Immobilien (BImA) gilt aufgrund des Ukraine-Krieges derzeit temporär ein genereller Veräußerungsstopp für alle bundeseigenen Schutzbauten. Auch Planungen zu Umnutzungen solcher Bauwerke müssen aktuell ruhen. Einen konkreten zeitlichen Rahmen zur Dauer dieser Regelung gibt es nach Angaben der BImA nicht." vor dem Hintergrund erklären lässt, dass die Frankfurter Rundschau, die sich bei der BImA informiert hat, am 16.05.2023 schreibt:
"Weil der Marbachbunker nicht mehr dem Zivilschutz als öffentlicher Schutzraum gewidmet sei, spiele er auch keine Rolle in den aktuellen Überlegungen des Bundes zur etwaigen Reaktivierung von Zivilschutzanlagen. Auch für eine andere Nutzung des Geländes - man könnte ja an Wohnraum denken, der Bedarf ist groß - liege keine Anfrage seitens der Stadt Frankfurt vor."
Der Ortsbeirat ist irritiert über die widersprüchlichen Aussagen und bittetden Magistrat um Aufklärung, ob es wirklich ernsthafte Gespräche mit der BImA über die Zukunft des Bunkers und einen möglichen Erwerb durch die Stadt Frankfurt gab und fordert ihn auf, diese aufzunehmen.
Kontext
Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu erteilen, a) warum er die differenzierte Anfrage des Ortsbeirats nur so oberflächlich mit Verweis auf die BImA beantwortet, wenn Teile der Fragestellungen auch völlig unabhängig von dieser zu beantworten wären. So hat der Ortsbeirat mit seinen Fragestellungen in der OM 2916/22 nicht nur in Erfahrung bringen wollen, welche Qualität der Austausch des Magistrats mit der BImA hat, sondern auch, welche Einschätzung er unabhängig von der BImA zu Fragestellungen für eine mögliche Befreiung des im Bebauungsplan festgeschriebenen Gemeinbedarfs hat und wie er sich zu Überlegungen positioniert, diesen für eine Wohn- und Kulturelle Nutzung umzubauen. Er bittet den Magistrat darum, sich dazu Ämterübergreifend abzustimmen und diese Antwort nachzuholen. b) wie sich die Antwort des Magistrats (ST 993) auf die Anfrage des Ortsbeirats, in der er berichtet, dass "gemäß einer aktuellen Auskunft der Bundesanstalt für Immobilien (BImA) gilt aufgrund des Ukraine-Krieges derzeit temporär ein genereller Veräußerungsstopp für alle bundeseigenen Schutzbauten. Auch Planungen zu Umnutzungen solcher Bauwerke müssen aktuell ruhen. Einen konkreten zeitlichen Rahmen zur Dauer dieser Regelung gibt es nach Angaben der BImA nicht." vor dem Hintergrund erklären lässt, dass die Frankfurter Rundschau, die sich bei der BImA informiert hat, am 16.05.2023 schreibt: "Weil der Marbachbunker nicht mehr dem Zivilschutz als öffentlicher Schutzraum gewidmet sei, spiele er auch keine Rolle in den aktuellen Überlegungen des Bundes zur etwaigen Reaktivierung von Zivilschutzanlagen. Auch für eine andere Nutzung des Geländes - man könnte ja an Wohnraum denken, der Bedarf ist groß - liege keine Anfrage seitens der Stadt Frankfurt vor." Der Ortsbeirat ist irritiert über die widersprüchlichen Aussagen und bittet den Magistrat um Aufklärung, ob es wirklich ernsthafte Gespräche mit der BImA über die Zukunft des Bunkers und einen möglichen Erwerb durch die Stadt Frankfurt gab und fordert ihn auf, diese aufzunehmen.
Begründung
Artikel der Frankfurter Rundschau vom 16.05.2023, siehe: https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-neuer-kulturbunker-fuer-2025-geplant-92280630.html
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juni 2022STST 1387Hochbunker am Marbachweg kaufen und für weitere Nutzung als Musikprobestätte erhaltenStellungnahme
- 27. September 2022OFOF 345/9Zukunft des Bunkers am MarbachwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. Oktober 2022OMOM 2916Zukunft des Bunkers am MarbachwegDirektanregung
- 28. April 2023STST 993Zukunft des Bunkers am MarbachwegStellungnahme
- 18. Mai 2023OFOF 548/9Marbachbunker im Ortsbezirk 9: Der Magistrat antwortet, aber viele Fragen bleiben offenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. Juni 2023Sie sind hierVV 671Marbachbunker im Ortsbezirk 9: Der Magistrat antwortet, aber viele Fragen bleiben offenAnfrage
- 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 72 WochenSTST 2253Marbachbunker im Ortsbezirk 9: Der Magistrat antwortet, aber viele Fragen bleiben offenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20