Zukunft des Bunkers am Marbachweg
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf den Bunker am Marbachweg und informiert über den aktuellen Veräußerungsstopp der BImA aufgrund des Ukraine-Kriegs. Es wird darauf hingewiesen, dass Fragen zur Nutzung oder zum Erwerb des Bunkers derzeit nicht beantwortet werden können.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Gemäß einer aktuellen Auskunft der Bundesanstalt für Immobilien (BImA) gilt aufgrund des Ukraine-Krieges derzeit temporär ein genereller Veräußerungsstopp für alle bundeseigenen Schutzbauten. Auch Planungen zu Umnutzungen solcher Bauwerke müssen aktuell ruhen. Einen konkreten zeitlichen Rahmen zur Dauer dieser Regelung gibt es nach Angaben der BImA nicht.
Die BImA ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der Lage in einen substantiellen Austausch zum Bunker am Marbachweg zu treten. Vor diesem Hintergrund können Fragen zur künftigen Nutzung oder der Möglichkeit eines Erwerbs des Bunkers derzeit nicht beantwortet werden.
Grundsätzlich gilt nach Angaben der BImA jedoch weiterhin die Regelung, nach der die BImA Flächen, welche sie nicht für eigenen Zweck benötigt, im Erstzugriff der jeweiligen Kommune zum Erwerb anbietet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juni 2022STST 1387Hochbunker am Marbachweg kaufen und für weitere Nutzung als Musikprobestätte erhaltenStellungnahme
- 27. September 2022OFOF 345/9Zukunft des Bunkers am MarbachwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. Oktober 2022OMOM 2916Zukunft des Bunkers am MarbachwegDirektanregung
- 28. April 2023Sie sind hierSTST 993Zukunft des Bunkers am MarbachwegStellungnahme
- 18. Mai 2023OFOF 548/9Marbachbunker im Ortsbezirk 9: Der Magistrat antwortet, aber viele Fragen bleiben offenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. Juni 2023VV 671Marbachbunker im Ortsbezirk 9: Der Magistrat antwortet, aber viele Fragen bleiben offenAnfrage
- 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 72 WochenSTST 2253Marbachbunker im Ortsbezirk 9: Der Magistrat antwortet, aber viele Fragen bleiben offenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab