Mehr und bessere öffentliche Toiletten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Die Anforderungen von öffentlichen Toilettenanlagen am Holbeinsteg/Untermainbrücke sind dem Magistrat bekannt. Wie benannt, wurden diese bereits im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023, § 2950 (M 174), und dem zugehörigen Toilettenkonzept aufgenommen. Im Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174, sind zunächst die priorisierten Sofortmaßnahmen für den Zeitraum 2025 bis 2028 aufgeführt worden, u. a. Hauptwache, Alte Oper und Schweizer Platz. Die Umsetzung der vorgeplanten Maßnahmen ist von der Mittelbereitstellung der jeweils beschlossenen Haushaltsjahre abhängig. Aufgrund der Vielzahl bereits vorhandener Bedarfsmeldungen kann der Magistrat noch keine Auskünfte darüber erteilen, zu welchem Zeitpunkt die Toilettenanlage realisiert werden kann. Neben der dafür notwendigen Sicherstellung der Mittel, sind auch die personellen Kapazitäten mit zu berücksichtigen. Darüber hinaus handelt es sich bei den o.g. Standorten am Mainufer um denkmalrechtlich geschützte Flächen. Die Platzierung öffentlicher Toiletten in diesem Bereich bedarf intensiver Abstimmung. Ersatzweise stehen den Bürgerinnen und Bürgern ganzjährig an den beiden o.g. Standorten jeweils zwei mobile Toiletten zur Verfügung. Zu
- Dem Magistrat ist das Problem der geschlossenen Toilettenanlage am Lokalbahnhof sehr wohl bekannt. Leider stellt sich die bauliche Situation an dieser Anlage als äußerst schwierig dar. Es wurden bereits mehr als 50.000 € in verschiedene bauliche Maßnahmen investiert, um den immer wieder auftretenden Wasserschaden zu beheben. Dazu gehörten unter anderem Kamerabefahrungen zur Lokalisierung der möglichen Eintrittsstellen der Wassermengen, die Erneuerung der Abdichtungen im Abflussbereich der Toiletten sowie der Einbau von Revisionsklappen. Zusätzlich wurde ein Sachverständiger hinzugezogen, um eine präzise Analyse der Situation zu gewährleisten. Trotz dieser Maßnahmen konnte das Problem bislang nicht dauerhaft behoben werden. Es konnte bisher nicht ausgeschlossen werden, dass ein Defekt in der Trinkwasserleitung sowie an der Abdichtung der Außenwände als mögliche Ursache für die Wasserschäden infrage kommen. Um diese Fragen endgültig zu klären, müssen nun weitere kostenintensive Arbeiten durchgeführt werden. Diese Maßnahmen sind leider unumgänglich, um den Ursprung des Schadens zu identifizieren und die Situation zu beheben. In Absprache mit dem Rechtsanwalt des Eigentümers der Tiefgarage, die unmittelbar von den Wasserschäden betroffen ist, werden diese Arbeiten nun zeitnah beauftragt. Zu
- Toilettenanlagen werden vom Magistrat immer grundsätzlich barrierefrei geplant, um die Bedürfnisse aller Menschen abzudecken. An einzelnen Standorten kann es sein, dass dies nicht umsetzbar ist, da es die baulichen Gegebenheiten nicht zulassen und erhöhte Vorschriften beim barrierefreien Bauen bestehen.