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Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

allgemeinverträglich prüfen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. wie der derzeitige Planungsstand bezüglich der Bebauungspläne NW 81d und B 749 in Eckenheim lautet, 2. ob und in welcher Form die Wiederaufnahme der früheren Planungen möglich und wenn ja geplant ist, 3. ob es möglich wäre, die Teile der genannten Bebauungspläne dahingehend zusammenzufassen und anzugleichen, dass in den genannten Bereichen - unter ausdrücklicher Ausnahme des Grundstückes des Kleintierzuchtvereines Eckenheim - neues Bauland zu schaffen. Begründung: Die Bedürfnisse nach einem geordneten Wachstum Frankfurts auf der einen Seite sowie den Belangen der Bestandsbebauung auf der anderen Seite stehen vielfach in einem Spannungsverhältnis. Auch die Diskussionen um neue Baugebiete im Ortsbezirk 10 haben gezeigt, dass eine allgemeinverträgliche Planung auf die Belange vor Ort Rücksichtnehmen muss, um nicht auf Widerstand zu treffen. Gerade das genannte Gebiet verspricht jedoch, einen solchen Ausgleich (insbesondere durch den Erhalt des genannten Kleintierzuchtvereins) zu gewährleisten. Das Areal würde zudem ein ökologisch und wohnbaulich hochwertiges "Wachsen an den Rändern" ermöglichen.