Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBegründung
allgemeinverträglich prüfen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. wie der derzeitige Planungsstand bezüglich der Bebauungspläne NW 81d und B 749 in Eckenheim lautet, 2. ob und in welcher Form die Wiederaufnahme der früheren Planungen möglich und wenn ja geplant ist, 3. ob es möglich wäre, die Teile der genannten Bebauungspläne dahingehend zusammenzufassen und anzugleichen, dass in den genannten Bereichen - unter ausdrücklicher Ausnahme des Grundstückes des Kleintierzuchtvereines Eckenheim - neues Bauland zu schaffen. Begründung: Die Bedürfnisse nach einem geordneten Wachstum Frankfurts auf der einen Seite sowie den Belangen der Bestandsbebauung auf der anderen Seite stehen vielfach in einem Spannungsverhältnis. Auch die Diskussionen um neue Baugebiete im Ortsbezirk 10 haben gezeigt, dass eine allgemeinverträgliche Planung auf die Belange vor Ort Rücksichtnehmen muss, um nicht auf Widerstand zu treffen. Gerade das genannte Gebiet verspricht jedoch, einen solchen Ausgleich (insbesondere durch den Erhalt des genannten Kleintierzuchtvereins) zu gewährleisten. Das Areal würde zudem ein ökologisch und wohnbaulich hochwertiges "Wachsen an den Rändern" ermöglichen.
Inhalt
Antrag vom 15.06.2015, OF 827/10
Betreff: Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. wie der derzeitige Planungsstand bezüglich der Bebauungspläne NW 81d und B 749 in Eckenheim lautet, 2. ob und in welcher Form die Wiederaufnahme der früheren Planungen möglich und wenn ja geplant ist, 3. ob es möglich wäre, die Teile der genannten Bebauungspläne dahingehend zusammenzufassen und anzugleichen, dass in den genannten Bereichen - unter ausdrücklicher Ausnahme des Grundstückes des Kleintierzuchtvereines Eckenheim - neues Bauland zu schaffen.
Begründung: Die Bedürfnisse nach einem geordneten Wachstum Frankfurts auf der einen Seite sowie den Belangen der Bestandsbebauung auf der anderen Seite stehen vielfach in einem Spannungsverhältnis. Auch die Diskussionen um neue Baugebiete im Ortsbezirk 10 haben gezeigt, dass eine allgemeinverträgliche Planung auf die Belange vor Ort Rücksichtnehmen muss, um nicht auf Widerstand zu treffen. Gerade das genannte Gebiet verspricht jedoch, einen solchen Ausgleich (insbesondere durch den Erhalt des genannten Kleintierzuchtvereins) zu gewährleisten. Das Areal würde zudem ein ökologisch und wohnbaulich hochwertiges "Wachsen an den Rändern" ermöglichen.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Juni 2015 brachte CDU im Ortsbeirat 10 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.06.2015 im OBR 10 angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, 4 GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 1 GRÜNE, FDP und fraktionslos (= Ablehnung)