Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen hier: Tausch von Landschaftsschutzgebieten
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- Sigmund-Freud-Straße05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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- Geschwindigkeitsüberprüfung an der Kreuzung Sigmund-Freud-Straße/Ecke Hügelstraße09.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Sigmund-Freud-Straße per E-MailBegründung
Der Ortsbeirat 10 hat sich mit Erfolg für den Erhalt der Kleingärten an der Wolfsweide eingesetzt. Gleichzeitig wurde mittels der Vorlage vom 30.06.2015, V 1390, auf die Schaffung dringend benötigten Wohnraums hingewiesen. Dem Ortsbeirat 10 ist dabei bewusst, dass die Bedürfnisse nach einem geordneten Wachstum Frankfurts auf der einen Seite sowie die Belange der Bestandsbebauung auf der anderen Seite vielfach in einem Spannungsverhältnis stehen. Auch die Diskussionen um neue Baugebiete im Ortsbezirk 10 haben gezeigt, dass eine allgemein verträgliche Planung auf die Belange vor Ort Rücksicht nehmen muss, um nicht auf Widerstand zu treffen. Gerade das genannte Gebiet verspricht jedoch einen solchen Ausgleich zu gewährleisten. Das Areal würde zudem ein ökologisch und wohnbaulich hochwertiges "Wachsen an den Rändern" ermöglichen. Zugleich würde die Kategorisierung des Gebiets um die Wolfsweide dort den Naturschutz dauerhaft sichern. Durch den entsprechenden Tausch erhofft sich der Ortsbeirat 10 somit eine positive Entwicklung beider Stadtteile. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und BFF (= Ablehnung)
Inhalt
Antrag vom 23.10.2017, OF 381/10
Betreff: Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen hier: Tausch von Landschaftsschutzgebieten
Vorgang: V 1390/15 OBR 10; ST 1444/15 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen:
- Dieser Antrag ersetzt den vorherigen Antrag OF 353/10.
- Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. das Gebiet um die Wolfsweide zum Landschaftsschutzgebiet zu erklären, 2. im Gegenzug den Landschaftsschutzstatus des Gebietes nördlich der Sigmund-Freud-Straße (siehe OF 827/10) in weiten Teilen maßvoll aufzuheben, 3. anknüpfend an die Anregung des Ortsbeirates 10 aus dem Jahr 2015 erneut zu prüfen, ob an dieser Stelle neues Bauland geschaffen werden kann. Dabei sollen ausdrücklich von einer Bebauung ausgenommen werden: a) das Grundstück des Kleintierzuchtvereines Eckenheim, b) der Bereich der unmittelbar am "Lachgraben" anliegenden Flächen, die oberhalb des bogenförmig verlaufenden "Viehtriebes" beginnen, 4. den unter 3 b) bezeichneten Bereich (tlw. auch als "Am Lachegraben" bezeichnet) zum Naturschutzgebiet zu erklären. Begründung: Der Ortsbeirat 10 hat sich mit Erfolg für den Erhalt der Kleingärten an der Wolfsweide eingesetzt. Gleichzeitig wurde mittels der OF 827/10 auf die Schaffung dringend benötigten Wohnraums hingewiesen. Dem Ortsbeirat 10 ist dabei bewusst, dass die Bedürfnisse nach einem geordneten Wachstum Frankfurts auf der einen Seite sowie die Belange der Bestandsbebauung auf der anderen Seite vielfach in einem Spannungsverhältnis stehen. Auch die Diskussionen um neue Baugebiete im Ortsbezirk 10 haben gezeigt, dass eine allgemeinverträgliche Planung auf die Belange vor Ort Rücksicht nehmen muss, um nicht auf Widerstand zu treffen. Gerade das genannte Gebiet verspricht jedoch einen solchen Ausgleich (insbesondere durch den Erhalt des genannten Kleintierzuchtvereins) zu gewährleisten. Das Areal würde zudem ein ökologisch und wohnbaulich hochwertiges "Wachsen an den Rändern" ermöglichen. Zugleich würde die Kategorisierung des Gebiets um die Wolfsweide dort den Naturschutz dauerhaft sichern. Durch den entsprechenden Tausch erhofft sich der Ortsbeirat 10 somit eine positive Entwicklung beider Stadtteile.Hauptvorlage: Antrag vom 01.08.2017, OF 353/10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. September 2015STST 1444Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfenStellungnahme
- 23. Oktober 2017Sie sind hierOFOF 381/10Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen hier: Tausch von LandschaftsschutzgebietenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Oktober 2018OMOM 3820Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen hier: Tausch von LandschaftsschutzgebietenDirektanregung
- 4. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 175 WochenSTST 239Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinvertäglich prüfen hier: Tausch von LandschaftsschutzgebietenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf11 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und BFF (= Ablehnung)