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Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen
Vorlagentyp: STMagistrat
175 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1444
Betreff: Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen Zu
- Der Bebauungsplan NW 81d Nr. 1 ist am 21.06.1977 in Kraft getreten. Für den Bebauungsplan Nr. 749 wurde am 19.06.1997 ein Aufstellungsbeschluss gefasst mit dem Ziel, die bestehenden Freizeitgärten und die bestehenden Anlagen für Kleintierzucht planungsrechtlich zu sichern. Zu
- Für den Bebauungsplan NW 81d Nr. 1 ist keine Überplanung vorgesehen. Die Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Nr. 749 bleiben unverändert; ein konkreter Zeitplan zur Weiterführung des Verfahrens liegt nicht vor. Zu
- Der Schaffung von Bauland steht der Regionale Flächennutzungsplan entgegen, im dem die Flächen als Grünfläche, Zweckbestimmung "Wohnungsferne Gärten" und als "Vorranggebiet Regionaler Grünzug" dargestellt sind. Weiterhin sind die Flächen Teil des Landschaftsschutzgebiets "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main", Zone I; im östlichen Teil sogar Zone II. Darüber hinaus unterliegen die Flächen einer erheblichen Lärmbelastung durch die A 661 und die Jean-Monet-Straße. Aufgrund dieser rechtlichen und städtebaulichen Rahmenbedingungen verfolgt der Magistrat die Anregung, die beiden Bebauungspläne zusammenzufassen und an dieser Stelle neues Bauland zu schaffen, nicht weiter.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. September 2015Sie sind hierSTST 1444Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfenStellungnahme
- 19. September 2016OFOF 141/10Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 vermeidenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Oktober 2016OMOM 603Weitere Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 vermeidenDirektanregung
- 1. August 2017OFOF 353/10Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen hier: Tausch von LandschaftsschutzgebietenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Oktober 2017OFOF 381/10Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen hier: Tausch von LandschaftsschutzgebietenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Oktober 2018OMOM 3820Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen hier: Tausch von LandschaftsschutzgebietenDirektanregung
- 4. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 175 WochenSTST 239Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinvertäglich prüfen hier: Tausch von LandschaftsschutzgebietenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
STStellungnahme des Magistrats
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab