Kleingärten an der Niederbornstraße - Bebauungsplan Nr. 749
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Niederbornstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Sigmund-Freud-Straße05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Fehlende Mülleimer in der Niederbornstraße/Ecke Martin-Zahn-Straße04.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Standort des Verkehrszeichens 222 auf der Sperrfläche Sigmund-FreudStraße/Einmündung Niederbornstraße überdenken12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Niederbornstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat hat mit Ablehnung die Berichte in der Frankfurter Lokalpresse zur Kenntnis genommen, dass das Umweltamt der Stadt Frankfurt nur " Vergehen in Landschaftsschutz-gebieten II oder in FFH-Gebieten " verfolgen könne und dies weiterhin "Aufgrund des derzeitigen Personalbestandes" begründet ist.
In diesem Zusammenhang wurde berichtet: "Weil kein Bebauungsplan mit den Festsetzungen für Klein- oder Freizeitgärten vorliegt, sind die dortigen Gärten selbst schon nicht zulässig".
Seit 1997 ist der Bebauungsplan Nr. 749 "Eckenheim, Erholungs- u. Freizeitzentrum (Freizeitgärten)" im Verfahren, aber bis heute nicht abgeschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen die bestehenden Freizeitgärten und die bestehenden Anlagen für Kleintierzucht planungsrechtlich gesichert werden.
Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten:
- Warum befindet sich der Bebauungsplan Nr. 749 seit über 27 Jahren im Verfahren und wurde noch nicht abgeschlossen?
- Welche Maßnahmen sind noch erforderlich, um dieses Bebauungsplanverfahren abzuschließen?
- Bis wann kann dieses Bebauungsplanverfahren im Idealfall und zeitnah abgeschlossen werden?
- Zur künftigen Verfolgung der berichteten Verstöße: Trifft die Vermutung zu, dass nach dem abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren gegebenenfalls auch eine unterstützende bzw. einschreitbare Zuständigkeit bei der Bauaufsicht liegen würde?
- Teilt der Magistrat die Auffassung des Ortsbeirats, dass bis zum Abschluss des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 749 und evtl. vorher stattfindenden Kontrollen die Freizeitgärten betrachtungsfrei bleiben können, sofern sie nicht durch Sichtschutzplanen, Bauzäune, Baumaterialien und Rohre, Einfriedungen, die nicht aus Büschen oder Hecken bestehen, auffällig sind?
- Aufgrund der mutmaßlich langen und noch abzuarbeitenden Liste an "Vergehen in Landschaftsschutzgebieten I I oder in FFH-Gebieten": Wann kann der Magistrat die Vergehen im Gebiet der Niederbornstraße verfolgen sowie deren Beseitigung verfügen?
- Wie viele weitere Vergehen in Landschaftsschutzgebieten I, welche noch nicht verfolgt werden können, sind dem Magistrat im Bereich des Ortsbezirks 10 bekannt?
Begründung
Vorgang: M 45/97; V 1390/15 OBR 10; ST 1444/15; OM 3501/23 OBR 10; ST 935/23 Der Ortsbeirat hat mit Ablehnung die Berichte in der Frankfurter Lokalpresse zur Kenntnis genommen, dass das Umweltamt der Stadt Frankfurt nur "Vergehen in Landschaftsschutz-gebieten II oder in FFH-Gebieten" verfolgen könne und dies weiterhin "Aufgrund des derzeitigen Personalbestandes" begründet ist. In diesem Zusammenhang wurde berichtet: "Weil kein Bebauungsplan mit den Festsetzungen für Klein- oder Freizeitgärten vorliegt, sind die dortigen Gärten selbst schon nicht zulässig". Seit 1997 ist der Bebauungsplan Nr. 749 "Eckenheim, Erholungs- u. Freizeitzentrum (Freizeitgärten)" im Verfahren, aber bis heute nicht abgeschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen die bestehenden Freizeitgärten und die bestehenden Anlagen für Kleintierzucht planungsrechtlich gesichert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2023OFOF 519/10Plastikplanen anstatt HeckenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Februar 2023OMOM 3501Hecken anstatt PlastikplanenDirektanregung
- 17. April 2023STST 935Hecken anstatt PlastikplanenStellungnahme
- 26. August 2024Sie sind hierOFOF 865/10Kleingärten an der Niederbornstraße - Bebauungsplan Nr. 749Ortsbeiratsantrag · SPD
- 10. September 2024OAOA 493Kleingärten an der Niederbornstraße - Bebauungsplan Nr. 749Anregung
- 7. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 107 WochenBB 40Kleingärten an der Niederbornstraße - Bebauungsplan Nr. 749Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU