Kleingärten an der Niederbornstraße - Bebauungsplan Nr. 749
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Zusammenfassung
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den über 27 Jahre laufenden Bebauungsplan Nr. 749 für die Freizeitgärten an der Niederbornstraße abzuschließen und Maßnahmen zur Verfolgung und Beseitigung von Vergehen in den Landschaftsschutzgebieten einzuleiten. Ziel ist es, die bestehenden Freizeitgärten planungsrechtlich zu sichern und die Kontrolle über dortige Vergehen zu gewährleisten.
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Niederbornstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.05.2026.
- Fehlende Mülleimer in der Niederbornstraße/Ecke Martin-Zahn-Straße04.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Standort des Verkehrszeichens 222 auf der Sperrfläche Sigmund-FreudStraße/Einmündung Niederbornstraße überdenken12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Denkmalschutz: Wann wird das ehemalige IvI im Kettenhofweg 130 instandgesetzt?08.09.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Niederbornstraße per E-MailAnregung
Der Ortsbeirat hat mit Ablehnung die Berichte in der Frankfurter Lokalpresse zur Kenntnis genommen, dass das Umweltamt der Stadt Frankfurt nur " Vergehen in Landschaftsschutzgebieten II oder in FFH-Gebieten " verfolgen könne und dies weiterhin "aufgrund des derzeitigen Personalbestandes" begründet ist.
In diesem Zusammenhang wurde berichtet: "Weil kein Bebauungsplan mit den Festsetzungen für Klein- oder Freizeitgärten vorliegt, sind die dortigen Gärten selbst schon nicht zulässig".
Seit 1997 ist der Bebauungsplan Nr. 749 "Eckenheim, Erholungs- u. Freizeitzentrum (Freizeitgärten)" im Verfahren, aber bis heute nicht abgeschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen die bestehenden Freizeitgärten und die bestehenden Anlagen für Kleintierzucht planungsrechtlich gesichert werden.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten:
- Warum befindet sich der Bebauungsplan Nr. 749 seit über 27 Jahren im Verfahren und wurde noch nicht abgeschlossen?
- Welche Maßnahmen sind noch erforderlich, um dieses Bebauungsplanverfahren abzuschließen?
- Bis wann kann dieses Bebauungsplanverfahren im Idealfall und zeitnah abgeschlossen werden?
- Zur künftigen Verfolgung der berichteten Verstöße: Trifft die Vermutung zu, dass nach dem abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren gegebenenfalls auch eine unterstützende bzw. einschreitbare Zuständigkeit bei der Bauaufsicht liegen würde?
- Teilt der Magistrat die Auffassung des Ortsbeirats, dass bis zum Abschluss des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 749 und bei evtl. vorher stattfindenden Kontrollen die Freizeitgärten betrachtungsfrei bleiben können, sofern sie nicht durch Sichtschutzplanen, Bauzäune, Baumaterialien und Rohre, Einfriedungen, die nicht aus Büschen oder Hecken bestehen, auffällig sind?
- Aufgrund der mutmaßlich langen und noch abzuarbeitenden Liste an "Vergehen in Landschaftsschutzgebieten I I oder in FFH-Gebieten": Wann kann der Magistrat die Vergehen im Gebiet der Niederbornstraße verfolgen sowie deren Beseitigung verfügen?
- Wie viele weitere Vergehen in Landschaftsschutzgebieten I, welche noch nicht verfolgt werden können, sind dem Magistrat im Bereich des Ortsbezirks 10 bekannt?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2023OFOF 519/10Plastikplanen anstatt HeckenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Februar 2023OMOM 3501Hecken anstatt PlastikplanenDirektanregung
- 17. April 2023STST 935Hecken anstatt PlastikplanenStellungnahme
- 26. August 2024OFOF 865/10Kleingärten an der Niederbornstraße - Bebauungsplan Nr. 749Ortsbeiratsantrag · SPD
- 10. September 2024Sie sind hierOAOA 493Kleingärten an der Niederbornstraße - Bebauungsplan Nr. 749Anregung
- 7. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 107 WochenBB 40Kleingärten an der Niederbornstraße - Bebauungsplan Nr. 749Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)