Kleingärten an der Niederbornstraße - Bebauungsplan Nr. 749
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Anregung vom 10.09.2024, OA 493 entstanden aus Vorlage: OF 865/10 vom 26.08.2024 Betreff: Kleingärten an der Niederbornstraße - Bebauungsplan Nr. 749 Vorgang: M 45/97; V 1390/15 OBR 10; ST 1444/15; OM 3501/23 OBR 10; ST 935/23 Der Ortsbeirat hat mit Ablehnung die Berichte in der Frankfurter Lokalpresse zur Kenntnis genommen, dass das Umweltamt der Stadt Frankfurt nur "Vergehen in Landschaftsschutzgebieten II oder in FFH-Gebieten" verfolgen könne und dies weiterhin "aufgrund des derzeitigen Personalbestandes" begründet ist. In diesem Zusammenhang wurde berichtet: "Weil kein Bebauungsplan mit den Festsetzungen für Klein- oder Freizeitgärten vorliegt, sind die dortigen Gärten selbst schon nicht zulässig". Seit 1997 ist der Bebauungsplan Nr. 749 "Eckenheim, Erholungs- u. Freizeitzentrum (Freizeitgärten)" im Verfahren, aber bis heute nicht abgeschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen die bestehenden Freizeitgärten und die bestehenden Anlagen für Kleintierzucht planungsrechtlich gesichert werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Warum befindet sich der Bebauungsplan Nr. 749 seit über 27 Jahren im Verfahren und wurde noch nicht abgeschlossen? 2. Welche Maßnahmen sind noch erforderlich, um dieses Bebauungsplanverfahren abzuschließen? 3. Bis wann kann dieses Bebauungsplanverfahren im Idealfall und zeitnah abgeschlossen werden? 4. Zur künftigen Verfolgung der berichteten Verstöße: Trifft die Vermutung zu, dass nach dem abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren gegebenenfalls auch eine unterstützende bzw. einschreitbare Zuständigkeit bei der Bauaufsicht liegen würde? 5. Teilt der Magistrat die Auffassung des Ortsbeirats, dass bis zum Abschluss des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 749 und bei evtl. vorher stattfindenden Kontrollen die Freizeitgärten betrachtungsfrei bleiben können, sofern sie nicht durch Sichtschutzplanen, Bauzäune, Baumaterialien und Rohre, Einfriedungen, die nicht aus Büschen oder Hecken bestehen, auffällig sind? 6. Aufgrund der mutmaßlich langen und noch abzuarbeitenden Liste an "Vergehen in Landschaftsschutzgebieten II oder in FFH-Gebieten": Wann kann der Magistrat die Vergehen im Gebiet der Niederbornstraße verfolgen sowie deren Beseitigung verfügen? 7. Wie viele weitere Vergehen in Landschaftsschutzgebieten I, welche noch nicht verfolgt werden können, sind dem Magistrat im Bereich des Ortsbezirks 10 bekannt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.06.2015, V 1390 Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1444 Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3501 Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 935 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 18.09.2024