Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinvertäglich prüfen hier: Tausch von Landschaftsschutzgebieten
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 239
Betreff: Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinvertäglich prüfen hier: Tausch von Landschaftsschutzgebieten Vorbemerkung: Die formelle Zuständigkeit für die Löschung oder Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten liegt beim Regierungspräsidium Darmstadt. Der Magistrat ist federführend für Neuausweisungen und Teillöschungen hinsichtlich der verwaltungstechnischen Vorbereitung zuständig. Dazu gehört auch die fachlich-rechtliche Einschätzung von Vorschlägen. Eine Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main" zwischen der L 3003/A661/Gießener Straße/Siegmund-Freud-Straße wird abgelehnt. Die dortigen Freiflächen mit feuchten Wiesen, Gräben, Gebüschen und Einzelbäumen sind hochgradig schützenswert. Die Fläche stellt eine orts- und landschaftstypische Nutzungsform mit Mähwiesen dar und besitzt eine außerordentlich hohe Schutzwürdigkeit. Zudem wird die Fläche von der Bevölkerung zur Naherholung genutzt. Aufgrund dieser Situation ist die Fläche in der höheren Schutzkategorie II eingestuft. Der Bereich um die Kleingartenanlage an der Wolfsweide herum besitzt diese Qualitäten nicht. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen ist ein Tausch der Landschaftsschutzzonen nicht möglich. Eine Bebauung des LSG GrünGürtel und Grünzüge Zone II auf den Flächen "in den Hofgräben" in Eckenheim wird nicht weiter verfolgt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. September 2015STST 1444Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfenStellungnahme
- 23. Oktober 2017OFOF 381/10Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen hier: Tausch von LandschaftsschutzgebietenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Oktober 2018OMOM 3820Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen hier: Tausch von LandschaftsschutzgebietenDirektanregung
- 4. Februar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 175 WochenSTST 239Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinvertäglich prüfen hier: Tausch von LandschaftsschutzgebietenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab