Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen hier: Tausch von Landschaftsschutzgebieten
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Sigmund-Freud-Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Sigmund-Freud-Straße05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Fahrbahndecke in der Sigmund-Freud-Straße ab Hausnummer 71 bis 77 und weiter bis zur Gärtnerei Werner dringend sanieren13.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Geschwindigkeitsüberprüfung an der Kreuzung Sigmund-Freud-Straße/Ecke Hügelstraße09.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Sigmund-Freud-Straße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3820 entstanden aus Vorlage: OF 381/10 vom 23.10.2017
Betreff: Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen hier: Tausch von Landschaftsschutzgebieten Vorgang: V 1390/15 OBR 10; ST 1444/15 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob das Gebiet um die Wolfsweide (siehe Anlage) zur Landschaftsschutzzone II erklärt werden kann; 2. ob im Gegenzug der Landschaftsschutzstatus der markierten Fläche (siehe Anlage) nördlich der Sigmund-Freud-Straße (siehe V 1390) in weiten Teilen maßvoll aufgehoben werden kann; 3. - anknüpfend an die Anfrage des Ortsbeirates 10 aus dem Jahr 2015 - ob an dieser Stelle neues Bauland, geförderter und bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann.
Begründung: Der Ortsbeirat 10 hat sich mit Erfolg für den Erhalt der Kleingärten an der Wolfsweide eingesetzt. Gleichzeitig wurde mittels der Vorlage vom 30.06.2015, V 1390, auf die Schaffung dringend benötigten Wohnraums hingewiesen. Dem Ortsbeirat 10 ist dabei bewusst, dass die Bedürfnisse nach einem geordneten Wachstum Frankfurts auf der einen Seite sowie die Belange der Bestandsbebauung auf der anderen Seite vielfach in einem Spannungsverhältnis stehen. Auch die Diskussionen um neue Baugebiete im Ortsbezirk 10 haben gezeigt, dass eine allgemein verträgliche Planung auf die Belange vor Ort Rücksicht nehmen muss, um nicht auf Widerstand zu treffen. Gerade das genannte Gebiet verspricht jedoch einen solchen Ausgleich zu gewährleisten. Das Areal würde zudem ein ökologisch und wohnbaulich hochwertiges "Wachsen an den Rändern" ermöglichen. Zugleich würde die Kategorisierung des Gebiets um die Wolfsweide dort den Naturschutz dauerhaft sichern. Durch den entsprechenden Tausch erhofft sich der Ortsbeirat 10 somit eine positive Entwicklung beider Stadtteile. Anlage Anlage 1 (ca. 421 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. September 2015STST 1444Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfenStellungnahme
- 23. Oktober 2017OFOF 381/10Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen hier: Tausch von LandschaftsschutzgebietenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Oktober 2018Sie sind hierOMOM 3820Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen hier: Tausch von LandschaftsschutzgebietenDirektanregung
- 4. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 175 WochenSTST 239Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinvertäglich prüfen hier: Tausch von LandschaftsschutzgebietenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats